Gesetzesentwurf zitieren?

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Gegenfrage: Warum willst du den Gesetzentwurf zitieren, wenn das Gesetz bereits bekanntgegeben wurde? Nimm doch den beschlossenen Gesetzestext und die dazugehörige Fundstelle (BGBl. I usw.). Oder willst du Teile der Begründung zitieren?

Japp die Begründung ist für mich wichtig.

Aber ich werde ebenfalls das Gesetz selbst zitieren. Nur dort ist es auch so eine Sache..landet das im Literaturverzeichnis? und wie in die Fußnote? Mit "Bt.-Drs. xy"?

@Eizzkimo

Also, das Gesetz selbst ist bereits veröffentlicht. Du zitierst also unter Angabe des Bundesgesetzblattes.

Die Begründung wird tatsächlich mit der Angabe der Bundestagsdrucksache zitiert. Ich schau mal eben, wie das dann aussehen muss. Sekunde! :)

es kommt darauf an, welche zitationsregeln von deiner uni gefordert werden und in welchem stil du zitierst ;) je nach Stil ist die Zitation im Text oder in der Fußnote und im Literaturverzeichnis anders. Und ja, alle Quellen werden im Literaturverzeichnis angegeben

Ja das ist mir mehr oder minder klar..allerdings muss es doch eine ordentliche herangehensweise geben, die nicht als falsch angesehen werden kann.

übrigens sagt die Fakultät Jura der uni Freiburg, dass gesetzestexte und ähnliches nicht ins Literaturverzeichnis kommen.

Quelle: URL: http://www.jura.uni-freiburg.de/institute/ipr3/downloads/alte-dateien/hinweise-zur-seminararbeit-1, Seite 1, Punkt 3, 2. Absatz

@Eizzkimo

dann wird das so von der Fakultät der Uni Freiburg so für die Studenten gewünscht. Jede Uni hat da ihre eigenen Vorgabeb, wir sollen z.B. gar nicht mit Fußnoten arbeiten sondern den APA6 Style zur Zitation verwenden.

Schau mal auf die Seite deiner Uni, da muss esirgendwo Richtlinien dazu geben, verlass dich nicht auf die Seiten anderer Unis (ausser du studierst zufällig in Freiburg, was ich ja nicht weiss)

@ariellefrau

Nein ich studiere nicht in Freiburg :)

Ja diese Richtlinen müsste es geben. Allerdings konnte ich hierzu noch nichts finden.

Naja mal sehen...

Danke.