Geschlechtsverkehr mit Cousine 3.Grades Inzest?

9 Antworten

Inzest wird in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich zwischen in gerader LinieVerwandten – also Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, und deren Kindern, Enkeln, Urenkeln – sowie zwischen Voll- und Halbgeschwistern verfolgt. In Deutschland werden die Abkömmlinge und Geschwister nicht bestraft, wenn sie zur Tatzeit jünger als 18 Jahre waren; es bleiben aber etwa Anstiftung und Beihilfe dazu strafbar. Ein Gericht, das mit einem Inzestfall entsprechend § 173 StGB betraut ist, kann allerdings (wie bei jedem Vergehen) nach §§ 153 ff. StPO das Verfahren bei „geringer Schuld“ einstellen

nein, ist es nicht. Aber ich würde es trotzdem unterlassen.

Nein, ist es nicht. Es ist sogar erlaubt, eine Cousine ersten Grades zu heiraten.

Nein! Selbst Geschlechtsverkehr mit einer Cousine 1. Grades wäre gesetzlich legal.

Gleich Mal machen

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Das ist verwandtschaftlich so weit entfernt (Urenkel der Geschwister der Urgroßeltern), dass meisten Menschen noch nicht mal wissen, wer Cousin oder Cousine 3. Grades von ihnen ist.

Mit Inzest hat das gar nichts zu tun.