Geschäftsfähigkeit 16 Jahre

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hier wird es ein wenig kompliziert. Der Minderjährige kann durchaus Eigentümer einer Sache werden (mal ganz abstrakt gesagt) denn dies berührt das zugrunde liegende Kausalgeschäft nicht ohne weiteres, sog. "Abstraktionsprinzip" ! Insgesamt wird § 110 BGB restriktiv ausgelegt und daher würde der Kauf Mofa, sofern davon mehrer Monate TG betroffen sind nicht (!) unter § 110 fallen !

Sry alles AllesKnower das war mir zu kompliziert wie du geschrieben hast. XD Habe meine Frage aber bei Thunder1262 näher erläutert. Muss ne arbeit schreiben über das Thema.

@fusionjazz

Der ratio legis nach, soll § 110 BGB den Minderjährigen nach und nach an den eigenverantwortlichen Umgang mit Geld gewöhnen, beim Kauf eines Mofas, spielen die Folgekosten eher eine sekundäre Rolle, denn diese entstehen nicht per se, sondern erst durch Anmeldung bzw. Benutzung und dafür sind weitere Verträge nötig, die erneut einer Prüfung unterzogen werden müssen, bei einem Grundstück hingegen entstehen die Folgekosten per Gesetz (!) und das ist etwas anderes ! Wichtig ist auch dass sich die §§ 107, 110 gar nicht in die Quere kommen, denn § 107 denn der "rechtliche Vorteil" macht das Geschäft ja auch dann wirksam, wenn die Leistung nicht vom TG bewirkt wurde. § 110 ist also nur eine weitergehende Ausnahme zu § 107 !

@AllesKnower

So langsam versteh ich XD. Also deine letzten Sätze sind mir klar, da §110 (Taschengeld) und §107 (es dürfen keine laufenden verpflichtungen entstehen)nicht die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erfordert. Demzufolge kann der 16 jährige zwar das Mofa von seinem Taschengeld kaufen, auch wenn die gesetzlichen Vertreter nicht zustimmen würden. Allerdings könnte er es dann nicht benutzen, sondern es würde dann nur rumstehen bis er 18 geworden ist. Liege ich im groben richtig ? XD

@fusionjazz

Nein, der Kauf der Mofas wäre wohl nicht vom § 110 gedeckt, hängt vom KP und dem TG ab ! Wichtiger ist aber, dass das RG nicht nach § 107 unter dem Gesichtspunkt des lediglich rechtlichen Vorteils wirksam ist, denn dem steht als rechtlicher Nachteil die Verpflichtung zur Zahlung des KP gegenüber ! Vorliegend könnte das Kausalgeschäft, also der KV nach § 433, lediglich unter dem Gesichtspunkt des § 110 von Anfang an wirksam sein, was aber wohl nicht ist !

@AllesKnower

Wofür steht den Kp ?

@AllesKnower

Mh...ok kauft also der 16 jährige von seinen Ersparnissen ein Mofa für 350 Euro ohne des wissens seiner Eltern, dann ist das Rechtsgeschäft also schwebend unwirksam, wegen beschränkter Geschäftsfähigkeit eines Verragspartners.... Das muss es jetzt sein sonst blick ich gar net mehr durch XD

@fusionjazz

Genau, wenn § 110 nicht Platz greift,ist der KV schwebend unwirksam !

@AllesKnower

Ich danke dir für die Hilfe. Gruss

so lang der preis im taschengeld niveau ist, ist der vertrag wirksam da es aber ersparrt wurde ist eher nichtig=unwirksam?

Knapp aber durchaus nicht falsch, DH !

Nein, ohne Einverständniss der Eltern und auch deren Unterschrift ist der Vertrag nicht gültig. Der 16 Jährige ist nur bedigt und nicht voll Geschäftsfähig. Zu den Bedingt Geschäftsfähigen Verträgen gehört auch der Sachgegenstand einer Mofa.

Ja das is klar. Grundsetzlich "schwebende unwirksamkeit". Aber da sind noch die Ausnahme- regelungen, wie Taschengeld, wo eine Willenserklärung immer Wirksam ist. Sehen wir mal von der höhe des Taschengeldes ab. Mir geht es darum ob das dann auch gilt wenn durch einen kauf keine rechtliche wirtschaftliche Vorteile entstehen. Also wenn durch den kauf laufende Verpflichtungen entstehen. Was wiegt dann mehr der Taschengeldschutz oder die unwirksamkeit durch entstehende laufende verpflichtung ?