Geruchsbelästigung durch Imbissbude in Wohngebiet

4 Antworten

Meine Frage ging primär Richtung: - Darf der Betreiber einfach beliebig seinen Imbiss im Wohngebiet betreiben ohne Zustimmung der Nachbarschaft? - Muss er für eine duftfreie Zone sorgen und wenn ja, in welchem Umfang? - Benötigt er eine dazu nicht eine Genehmigung des Ordnungsamt, dass es in einem Wohngebiet seinen Wagen aufstellen darf? - Und wenn ja, bekommt man die einfach, oder gibt es da Auflagen, z.B. nur einen Tag pro Woche, usw? Massnahmen gegen Geruch?

Jeder Betreiber eines Imbisses muß eine Genehmigung des Gewerbeamtes besitzen. Das Gewerbeamt, in zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt prüft , ob der Stellplatz für das Gewerbe zugelassen ist. Auf jeden Fall braucht der Betreiber auch eine Genehmigung des Stellplatzbesitzers, sei es Privatgrundstück oder öffentliches Straßenland. Eine Nachfrage beim Gewerbeamt bringt Klarheit. Es ist kein Anschwärzen wenn man im Bürgeramt nachfragt.. Der Name des Betreibers muß am Gewerbeobjekt sichtbar sein.

Er braucht nur die Zustimmung für den Stellplatz. Wenn das derselbe Eigentümer ist wie euer Vermieter habt ihr vielleicht ne Chance, ansonsten hat der auch keinen Einfluss darauf.

Die einzige Anlaufstelle für Euch ist das Gewerbeamt, eine andere Möglichkeit gibt es nicht...

Meine Frage ging primär Richtung: - Darf der Betreiber einfach beliebig seinen Imbiss im Wohngebiet betreiben ohne Zustimmung der Nachbarschaft? - Muss er für eine duftfreie Zone sorgen und wenn ja, in welchem Umfang? - Benötigt er eine dazu nicht eine Genehmigung des Ordnungsamt, dass es in einem Wohngebiet seinen Wagen aufstellen darf? - Und wenn ja, bekommt man die einfach, oder gibt es da Auflagen, z.B. nur einen Tag pro Woche, usw? Massnahmen gegen Geruch?

@derFragende58

Es ist ziemlich sinnlos, Deine Frage hier ständig zu wiederholen, anstatt sie dem Gewerbeamt zu stellen...