Gerichtsvollzieherproblem
Hm, angenommen ein GV hat Ende Januar den Räumungstitel erhalten. Jetzt schickt er Brief, dass er in einem Monat kommt. Da ich noch einen weiteren Termin im gleichen Haus habe, scheint das 30 Minuten zu dauern. Keine Frage: Natürlich muss eine gewisse Bearbeitungszeit sein. Aber, was zuviel ist, ist zuviel. Ab welcher Zeitspanne kann man vom GV Schadenersatz verlangen? Hat jemand sowas schon probiert? Smiley Mac
1 Antwort
Hä? Deine Frage ist irgendwie missverständlich. Hast du den Titel erwirkt oder wurde er gegen dich erwirkt??
Man kann gegen den GV keinen Schadensersatz verlangen. Das ist halt ne Behörde und da dauert das alles....
Hm, missverständlich? Wer erwirkt Räumungstitel und schickt sie dem GV? Wohl der Vermieter.
Und wenn "da alles halt dauert", dann macht man sich nach meiner Meinung schadenersatzpflichtig. Und rechtsstaatlich ist das auch nicht, wenn Rechtssachen verschleppt werden. Smiley Mac