Gerichtsvollzieher wegen gez bezahlen oder nicht?

7 Antworten

Erst einmal musst du beim Gerichtsvollzieher einschließlich der angefallenen Kosten zahlen. Da der Fernseher damals auf dich angemeldet war und du dich bei deinem Auszug nicht abgemeldet hattest, lief die Gebührenpflicht weiter. Damit hast du Gebührenschulden seit 2009. Die Frage ist, ob sich deine Schwester, der du ja den Fernseher überlassen hattest, selbst irgendwann angemeldet hat. Wenn das der Fall ist, könntest du im Nachhinein geltend machen, dass die GEZ nicht für den einen Fernseher doppelt kassieren darf (aber natürlich nur, soweit auch wirklich doppelt gezahlt wurde). Ansonsten ist es nach dem Gesetz ausschließlich deine Sache, dich bei der GEZ anzumelden, umzumelden oder abzumelden. Nicht die GEZ muss sich um deine Angelegenheiten kümmern, sondern ausschließlich du selbst! Man darf sich auch nicht auf die Meldebehörde verlassen.

Meine Schwester war da gerade mal 7 was soll die denn bezahlen 

Haben die einen Vollstreckungsbescheid vor Gericht gegen dich erwirkt oder woraus vollstrecken die? 

Wenn du damals überhaupt keinen TV mehr gehabt hättest, hättest du dich doch selbst bei der GEZ abmelden müssen. Und für seine Post ist auch jeder selbst verantwortlich, dass die zu einem nach Hause kommt. Als ich damals umgezogen bin, habe ich das auch allen mitgeteilt, von denen ich Post erwarten könnte, um sowas zu vermeiden. 

Die Post wird bei deinen Eltern deinen Nachnamen am Briefkasten gesehen haben und hat die Briefe dann normal dort eingeworfen. Dann hättest du es halt mit deinen Eltern klären müssen, dass sie Bescheid sagen, wenn Post für dich gekommen ist oder deine Eltern hätten den Brief zur Post gebracht und gesagt, dass du nicht mehr dort wohnst und denn hätte die Post den Brief an die GEZ zurück geschickt. Du machst es dir dabei schon sehr einfach... 

Die Forderung wird jetzt erstmal so bestehen.

Also nochmal, woraus wird denn vollstreckt? Das muss dir der GVZ ja mitgeteilt haben in seinem Brief!?

Wenn der Gerichtsvollziehr auf der Matte steht, musst du erst mal zahlen. Der hat einen Auftrag, den er erfüllt. Das ganze wieso, weshalb, warum interessiert ihn nicht, das musst du mit der GEZ abklären. Ach ja, die Kosten für den GV musst du natürlich auch zahlen. Was mich wundert, bis der Gerichtsvollzieher kommt, müssen schon Mahnbescheide angekommen sein, dann der Vollstreckungsbescheid. Gegen den kann man innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen, wenn die Forderungen nicht gerechtfertigt sind. Tut man das nicht bzw. sind die Forderungen gerechtfertigt dann wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, also Gerichtsvollzieher.

Meine Schwester war da gerade mal 7 was soll die denn bezahlen 

Ja ich werde das jetzt auch erstmal zahlen und dann schalte ich meinen Anwalt ein der soll sich das mal anschauen irgendwie glaub ich denen da nicht 

Weil wenn mir jemand geld zahlen muss dann find ich denn auch oder schick Briefe an die alte Adresse wenn die doch keine neue von mir angeblich hatten da schick ich bestimmt keine 5 Jahre später an die alte Adresse einen brief vom Gerichtsvollzieher 

@Wolle1305

Die Vollstreckungsaufträge müssen Richterlich unterschrieben sein mit Vor und Zunahme sonst sind sie nicht Rechtskräftig.

Und die sind nie so Unterschrieben, das heißt du kannst den Gerichtsvollzieher wieder nach Hause schicken.

Wenn die Geschichte schon beim Gerichtsvollzieher ist, ist es eh zu spät. Du musst dich selber um deine Sachen kümmern und darfst nicht denken, dass das schon andere für dich machen.

Ja warum hab ich nie was bekommen keinen Mahnung keine Rechnung

@Rudi1190

Das könnten auch Betrüger sein!! Vorsicht!!!

Der Vollzieher kommt nur wenn er auch Sachen hat die einzuziehen sind. Darum kommst du erstmals nicht herum.

Ob das im Nachhinein noch gerelgelt werden kann musst du mit der GEZ oder wie sich sich aktuell schimpfen klären.