Gerichtsvollzieher stellt Verfahren ein: Schuldner unbekannt verzogen, kann man das eingestellte Verfahren wieder aufleben lassen, wenn ja wie?
Hallo Zusammen,
wieder mal auf den Spuren des Schuldners :D
Folgender Sachverhalt
Schuldner zieht jedes halbe Jahr um, Ummelden klappt nicht immer. die Staatsanwaltschaft hat im laufe der Ermittlungen zwischenzeitlich mal den Wohnort ermittelt, wodurch dann eine Gerichtsverhandlung wegen Betrugs erfolgte. Der jetzige Versuch direkt im nächsten Schritt mit dem erwirkten Urteil wegen Betruges und dem bereits vorhandenen Vollstreckungstitel - und der laut im Melderegister aktuellen Adresse ) eine aktuelle eidesstattliche Versicherung zu fordern, - lief wegen erneuter nicht getätigter Ummeldung des Schuldners fehl.
Kann man das eingestellte Verfahren durch Wiederruf / oder durch einen erneuten Gerichtsvollzieherauftrag mit Aufenthaltsvermittlung " wiederbeleben " und was macht davon mehr Sinn ?
Gibt es andere in Betracht kommende Mittel - hinsichtlich der Strafbarkeit ?
danke
4 Antworten
Du kannst jederzeit einen neuen Auftrag beim GV machen. Wichtig ist dann, dass Du mit beantragst, dass bei unbekanntem Aufenthalt des Schuldners die neue Adresse ermittelt werden soll gem. 755 ZPO. Dann ermittelt der GV die neue Adresse und vollstreckt weiter.
Hey, du kannst dir bei Gericht einen Titel beantragen der meiner Meinung nach 30 Jahre bestand hat.
den Titel hab ich doch schon :D - das was oben steht ist der Werdegang bisher
es geht vielmehr darum das eingestellte Verfahren des Gerichtsvollziehers wieder zum Leben zu erwecken, damit dieser die aktuelle Adresse ermittelt. ( weshalb es ja eingestellt wurde ), weil diese Auftragsoption nicht mit angegeben wurde von mir.
Bei der Strafverfolgung kommt es darauf an, für wie wichtig die StA das Verfahren hält. Sie kann einen Haftbefehl beantragen, wie auch der Gerichtsvollzieher. MfG
Das Strafverfahren ist ja schon Geschichte, das Urteil habe ich ja -
es geht vielmehr darum das eingestellte Verfahren des Gerichtsvollziehers wieder zum Leben zu erwecken, damit dieser die aktuelle Adresse ermittelt. ( weshalb es ja eingestellt wurde ), weil diese Auftragsoption nicht mit angegeben wurde von mir.
Du kannst, sobald du den Titel zurückbekommst, den jeweiligen Gerichtsvollzieher vor Ort beauftragen. Adresse bekommst du auf dem Meldeamt.
Ist aber anzunehmen das der Gegener eh nichts hat. Daher warte doch mal ein paar Jahre und ermittle selber. Viele Betrüger posten dich neue Jobs oder neue Autos bei Facebook.
Was schneller geht sind Kontenpfändungen und Lohnpfändungen.