Gemeinsames Sorgerecht, Umziehen nicht ohne Zustimmung vom Vater! Hilfe!
Hallo zusammen, ich brauche dringend Hilfe.
Ich habe in Erfahrung gebracht, das ich nicht ohne die Zustimmung des Kindes Vaters umziehen kann, da eine Schulwechsel seiner Zustimmung bedarf. Diese Verweigert der Kindesvater auch strickt. Laut meinen Information kann ich nur durch ein Gerichtsverfahren diese Erlaubnis zugesprochen bekommen.
Meine Frage ist nun ob es auch anders möglich ist? Ich teile mir zwar seit mein Kind eine Woche alt ist das Sorgerecht, habe aber immer alleine mit ihm gelebt und auch nie in der selben Stadt wie der Vater gewohnt, möchte aber nun mit einem neuen Lebensgefährten zusammenziehen, dieser Wohnt gute 40min von mir entfernt. Vom Kindesvater wäre es somit eine gute Autostunde entfernt. Es muss doch möglich sein das ich trotz seiner Weigerung umziehen kann?
Hat jemand Erfahrung?
Lg
5 Antworten
du brauchst da die zustimmung des kindsvaters. nicht nur für den schulwechsel sondern auch für die anmeldung am neuen wohnort.
gibt er die nicht kannst du da nur auf ersetzung der zustimmung klagen. da wird dann auch geklärt wer die zusätzlichen kosten für die umgänge des vaters mit dem kind trägt. dierse entstehen ja nur dadurch das du umziehen willst.
Ich möchte dir jetzt keine falsche Information geben, aber nach meiner Meinung ist eine Stunde Entfernung für den Kindesvater zumutbar. Meine Bekannte ist mehrmals umgezogen und hat die Kleine bei der jeweils zuständigen Schule angemeldet und das ohne Probleme. Du solltest mal bei Google nachlesen. Er darf deine persönlichen Rechte nicht einschränken. Du musst ihn zwar über den neuen Wohnort/Anschrift informieren, aber verbieten kann er es dir nicht. Hast du denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Ich denke auch das den Kindesvater diese Strecke zumutbar ist,
kommt drauf an wie der kindsvater das sieht. da kommen mit den jahren erhabliche kosten zusammen. diese entstehen nur durch den umzug. warum sollte diese dem kindsvater auferlegt werden wenn du sie verursachst?
das alleinige sorgerecht hast du deswegen nicht. das gibts heute zum glück auch kaum noch.
du kannst ja gerne wegziehen, aber der kv kann das verbieten, wenn sein umgang dadurch erschwert wird. er könnte dir sogar 2 km verweigern. ob es sinnvoll ist, ist eine andere sache. warum also zieht dein partner nicht einfach zu dir? dann hast du deine ruhe und kv braucht nicht stundenlang die wochenenden auf der autobahn verbringen.
es sei denn du verpflichtest dich die umgänge so zu gestalten das du die fahrten jede woche übernimmst.
Es ist so, mein Freund hat ein eigenes Haus und ich bin schwanger von ihm und denke es ist völlig berechtigt das wir zusammenziehen wollen. Es handelt sich um 53km für den kv die er fahren müsste, gute 45min mit dem auto. das doch zumutbar?
sprich mit Jugendamt was geht
das jugendamt hat nix zu melden.
Wird schwer denk ich frag das Jugendamt
Hallo, danke für die Antwort. Ich denke auch das den Kindesvater diese Strecke zumutbar ist, aber das wesentliche Problem ist das er einem Schulwechsel nicht zustimmen will, ganz einfach weil er diese Std Autofahrt nicht in kauf nehmen will und laut Gesetz bekommt er auch noch recht, das besagt ja ich brauche die Zustimmung. Ich wüsste einfach nur gern ob ich auch ohne seine Zustimmung umziehen kann immerhin bin ich ja nicht 100te von km weit weg. Ich teile zwar das Sorgerecht, doch mein Kind lebte seit seiner Geburt immer nur mit mir allein. Ob ich damit nun auch automatisch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht habe ist mir leider nicht bekannt.