Gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht - Umzug?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  • Der leibliche Vater muss zustimmen und die Kindesmutter sollte ihn daher zunächst fragen, ob er mit dem Umzug einverstanden wäre. Wenn ja, dann muss das schriftlich fixiert werden.
  • Verweigert der leibliche Vater seine Zustimmung zum Umzug der Kinder, dann bleibt euch nur, das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich euch zusprechen zu lassen. Die übrige gemeinsame elterliche Sorge wird dadurch nicht eingeschränkt. Im allgemeinen werden die Gerichte dem Umzug zustimmen, wenn die neue Wohnsituation tatsächlich objektiv besser und von den Kindern gewünscht ist.
  • Ich rate euch dazu, eine günstige anwaltliche Erstberatung zu nutzen (max. Euro 190,00) und euch konkret beraten zu lassen. Ihr braucht für die gerichtliche Entscheidung ja sowieso einen Anwalt.
  • Ich rate davon ab vor Gericht über den Vater zu lästern oder ihn schlecht zu machen. Wann er wie die Kinder abholt oder welches Interesse er angeblich hat oder nicht hat, spielt keinerlei Rolle und eine Herabwürdigung wirkt eher billig.

er hat gemeinsames sorgerecht und gemeinsames abr. somit muss ein umzug mit ihm abgestimmt werden und er muss zustimmen. seine zustimmung wird benötigt für die ummeldung der kinder beim einwohnermeldeamt und zur ummeldung der schule wird seine unterschrift benötigt.

vorteil der mutter für einen solchen umzug wäre eine bessere arbeitsstelle. ein grundstück mit haus findet sich auch in der umgebung der kinder. ihre freunde und ihr soziales umfeld haben die kinder da wo sie dato sind.

die mutter sollte hier mit dem vater ins gespräch kommen und eine fertige umgangsvereinbarung parat haben. dazu sollte sie in der lage sein zu erläutern wie sie den umgang alle 14 tage bewerkstelligt und das sie kosten tragen wird für die fahrten und das sie die kinder alle 14 tage von freitags hinfährt und sonntags wieder abholt. also auch ferien und feiertage fahrten übernimmt.

hier wäre möglich:

  • jedes zweite wochenende von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • drei wochen sommerurlaub.

es gibt auch vereinbarungen wo die eltern sich auf hälfte der strecke treffen zur kindesübergabe. das kann doch frei verhandelt werden.

wenn er dem nicht zustimmt, bleibt der km nur der versuch über das gericht zu gehen. da er regelmäßig umgang wahrnimmt, ist mangelndes interesse gift zu argumentieren.

Ihr könnt einfach Fakten schaffen, in dem ihr umzieht.

Gegen den Willen der Kinder kann der Vater sie eh nicht bekommen.

Er wird wohl auch kaum gewillt sein, die Kinder ganz zu sich zu nehmen. Alleine ohne Wohnung können die Kinder aber nicht in der Stadt bleiben.

hm damit schafft sie fakten und er klagt die kinder im ungünstigen fall zurück oder bringt sie garnicht erst zurück nach dem umgang, sondern behält sie ein. er geht zum einwohnermeldeamt und lässt die ummeldung verbieten, da seine zustimmung hier notwendig ist und erklärt der schule, dass eine ummeldung ebenfalls nichts stattfindet und das die km die kinder nicht mehr abholen darf, da er nun betreuender elternteil ist.

man sollte hier ganz vorsichtig an die sache rangehen und nicht versuchen die eh schon belastete elternbeziehung zu eskalieren. die kinder haben hier noch keinen willen, da sie viel zu klein sind eigene entscheidungen zu treffen, die sie noch garnicht überschauen können. derzeit wäre sein pluspunkt soziales umfeld: schule, freunde wird erhalten.

die km würde bei solchem versuch der kindesentziehung vielleicht noch betreuten umgang erhalten. im ungünstigsten fall gibts sorgerechtsentzug, umgangsausschluss.

@markusher

Er kann die Ummeldung gar nicht verbieten, das Einwohnermeldeamt ist gezwungen, die Kinder dort anzumelden, wo sie tatsächlich leben.

Er kümmert sich doch gar nicht so viel, der nimmt keine Kinder. Außerdem würde sie ein Richter umgehend zur Hauptbezugsperson zurückgeben und zwar umso schneller, da die Kinder nicht zu ihm wollen.

Nö, hier gibt es weder einen Sorgerechtsentzug und schon gar keinen Umgangsausschluss.

@Menuett

doch er kann die ummeldung verbieten und die dürfen dann nicht umgemeldet werden, ohne seine zustimmung.

ob die kinder zu ihm wollen oder nicht, wäre zu klären. wenn er sie nicht zurückbringt und im eilverfahren klagt, wissen das die kinder hinter ihm stehen, dann hatte die ehemalige hauptbezugsperson mal das sorgerecht.

umgangsausschluss ist von da aus nicht mehr weit, wenn zu erwarten ist, dass die mutter wieder versuchen sollte die kinder zu entziehen.

@markusher

Nein, dem entgegen steht das deutsche Meldegesetz.

Und so schnell wird die gemeinsame Sorge nicht entzogen - leider meist nicht mal bei Misshandlung.

Und das ist auch kein Grund für einen Umgangsausschluss.

ohne dass die kindsmutter den vater gefragt hat, ist hier jede spekulation überflüssig

wenn man grundlegend von einem NEIN ausgehen kann, ist es keine Spekulation, und solche Haltungsweisen von Expartnern sollten leider bekannt sein ;)

@Bhalian

warum sollte er dem zustimmen? soll er jedes 2x. WE auch noch 400 km auf eigene kosten fahren ?

@Inarino

In diesem Fall könnte ein Richter durchaus die Mutter an den Kosten und Mühen des Bringens und Holens beteiligen.

@Bhalian

was noch immer spekulation ist und nichts daran ändert, dass die mutter hier mit dem kv ins gespräch kommen muss. wenn sie das so nicht bewerkstelligt bekommt, soll sie ihn zu einem gespräch beim jugendamt laden im rahmen einer mediation. manchmal machen das auch familienberatungsstellen des drk, der diakonie oder pro-familia. einfach mal erkundigen und ins gespräch kommen. ohne seine zustimmung geht eh momentan garnichts.

@Bhalian

wenn du schon von einem nein ausgehen kannst, dann kennst du den weg und die km ist hier in der pflicht das gespräch in einer mediation zu suchen. am günstigsten im jugendamt.