Gemeinsamer Mietvertrag, Ex ausgezogen und zählt nicht?

4 Antworten

Wann wurde die Kündigung dem Vermieter nachweislich zugeleitet? Steht denn der Auszugstermin - 30.04.2017 - in der Kündigung? Wer hat die Mietkaution in welcher Höhe an den Vermieter übergeben? Sind Abrechnungen der Betriebskosten erfolgt und gibt es daraus Nachzahlungen oder Guthaben, die noch offen bzw. zu erwarten sind? 

Du stehst mit deiner Ex in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, diese GbR muss aufgelöst oder gekündigt werden. Daraus erwachsen Zahlungen deiner Ex an dich, wenn du einstig Zahlungen aus der GbR an den Vermieter geleistet hast.

Verzichte auf die gerichtliche Mahnung und klage die Summe x beim Amtsgericht ein, nachdem du die GbR gekündigt hast. Teile das in einem Zug deiner Ex mit. Dusselige E-Mails des Bruders der Ex hebst du dir auf, vielleicht kannst du darauf zurück greifen, wenn es zum Prozess kommt. Allerdings bleiben diese belangslos, wenn der Bruder ohne Vollmacht gehandelt hat. 

Du kannst natürlich auch die Mietzahlung völlig einstellen und dem Vermieter mitteilen, dass deine Ex zu zahlen hat mit dem Ergebnis, dass die auch nichts zahlt und der Vermieter euch beide auf Zahlung verklagen wird.

Wenn du die Kündigung deiner Ex nicht unterschrieben hast, dann wurde hier nicht wirksam gekündigt oder hast du deiner Ex Vollmacht erteilt?

Da wir einen Gemeinsamen Mietvertrag haben, müssen wir gemeinsam kündigen.

Richtig.

Nun zahle ich seit 2 Monaten alleine die Miete. Sie sieht es nicht ein mir etwas dazu zu geben. Da Sie ja nun bei Ihrer Freundin auch Miete zahlt. Ich weiß einfach nicht was ich tun soll. 



Sie privat verklagen oder darauf verzichten.

Die Wohnung ist inzwischen gekündigt, aber ich habe noch keine Rückmeldung vom Vermieter bekommen. 

Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf keiner Bestätigung; man sollte sie immer per Einwurfeinschreiben schicken

Weitere 3 Monate kann ich nicht zahlen. 

Du weißt doch zu wann gekündigt wurde, jetzt muss man mit dem Vermieter nur noch die Übergabe vereinbaren und durchführen.

Wenn deine Freundin im Mietvertrag drinnen steht und geblockt hat sich mit dir in Verbindung zu setzen dann darf sie
Schön blechen. Entweder sie macht es freiwillig oder Anwalt. Bei einem Anwalt ohne Rechtsschutz wird es dann ziemlich teuer für sie . :)

Für sie? Den Anwalt müsste sich ja der Fragesteller nehmen und auch erst einmal bezahlen..


Und dann ist immer noch fraglich wie die Entscheidung ausgeht, da sie die Wohnung ja schlichtweg nicht mehr nutzt.

Erstmal Danke für die schnelle Antwort. :)
Ich würde liebend gerne alles ohne Anwalt klären.
Soll ich dann einfach nur meinen Teil der Miete überweisen oder wie soll ich das machen?

Und da er den Prozess gewinnen wird, darf sie seinen Anwalt schön mit bezahlen. ;)

@tigo11

Welchen Prozess? soweit ist es nch lange nicht. Erst mal muß er das Geld überhaupt von ihr fordern. Dann gibt es den Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens. 

Ich würde das Gespräch mit ihr suchen und es genau so schildern. Versuch es erst auf Vernünftige Art und Weiße. Wenn sie einlenkt ist ja alles gut. Anders sieht nämlich die Sache aus wenn nur du im Mietvertrag stehen würdest. Sei froh das ihr beide drinnen steht sonst hättest du jetzt ein problem.

@tigo11

Er hat auch jetzt ein Problem, er muß das Geld von seiner Ex fordern. 

Ich bin auch vom krassen Fall ausgegangen. Mahnverfahren kann aber muss nicht zwingend ziehen. Habe gerade einen ähnlichen Fall am laufen.

Und wie er es ja geschildert hat, stellt sich seine Ex etwas quer.

Sie stellt sich sehr quer und antwortet nicht auf Nachrichten oder Anrufe. Sie schickt ihrem Bruder vor der dann ellenlange böse Emails schreibt

Ih würde es nochmal auf normalen Wege versuchen ( erwähnen kannst du ja, dass du sonst einen Anwalt in Erwägung ziehst ) und abwarten was kommt.

Die Kündigung bedarf keiner Rückmeldung. 

Du kannst dir das Geld, das de Vermieter von dir/euch will, nur von deiner Freundin zurückholen. Du must es halt von ihr fordern. Gegenüber dem Vermieter seid ihr Gessamtschuldner, der knn sich das Geld von jedem holen, er bekommt es von dir, damit ist für ihn die Sache erledigt. Und du/ihr müßt natürlich bis zum Ende der Frist zahlen. Ausnahme, der Vermieter kann die Wohnung schon vorher weitervermieten, das solltest du ihm anbieten. Anrufen, sprechen!

Sie hat die Kündigung geschrieben und auch einen nachmieter (meinen Chef) vorgeschlagen. Er wäre bereit die Wohnung ab dem 01.05 zu übernehmen. Aber vom Vermieter bekomme ich keine Antwort 🙁