Themenspecial 19. Mai 2021
Reiseplanung in der Pandemie
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Gelten in einer Ferienwohnung Kontaktbeschränkungen?

1 Antwort

Hallo,

in NRW gilt bei einer Inzidenz von über 100 für private Treffen im öffentlichen und im privaten Raum die “Bundes-Notbremse”. Das heißt: Es darf sich ein Haushalt mit einer Person aus einem weiteren Haushalt treffen. Liegt der Inzidenzwert unter 100, dürfen sich bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Dies gilt dann allgemein für Treffen, also auch in einer Ferienwohnung auch wenn nicht explizit die Unterscheidung öffentlicher/privater Raum getroffen wird. Insofern gelten also auch in einer Ferienwohnung Kontaktbeschränkungen.

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