Gelten "Ehrenlos" und "Witzfigur" als Beleidigung?

1 Antwort

Du kannst dort juritisch gesprochen auch noch deutlicher werden, da Beleidigung einen konkreten Personenkreis oder ein Individum braucht.

Abstrakte Gruppen u.ä. sind für eine Beleidigung nicht ausreichend, folglich kann dich da auch niemand verklagen, solange keine andere Straftat vorliegt z.b um mal einige zu nennen §§ 187,183,166 stgb

Anders sieht es aus wenn du (da ist auch eine Gestik ausreichend) klar machst, dass du dich damit auf eine konkrete Gruppe oder Person beziehst, dann kann das durchaus eine Beleidigung sein.