Geld von Verstorbener Oma ohne Erbschein und Berechtigung abheben?

8 Antworten

Der Erbschein ist eine rechtbezeugende Urkunde mit öffenltichen Glauben. Das Erbe selbst erfolgt ohne Erbschein, der Erbschein weist den Erben nur gegenüber Dritten als solchen aus.

ob man Ohne eine Vollmacht das Geld von Ihrem Konto abheben darf

Der Erbe darf natürlich sein Geld abheben. Die eigentliche Frage ist eher, ob die Bank Ihm das Geld auszahlt. Für die Bank besteht nämlich das Risiko, das Geld an den falschen auszuahlen und es dann nochmal an den Erben zahlen zu müssen.

da jetzt einiges an Geld für Beerdigung usw. Benötigt wird

Die Überweisung der Kosten der Beerdigung sind aber in der Regel kein Problem, wenn man die Rechnungen vorlegt.

Das ist möglich, solange das Geld für Kosten des Nachlasses benötigt wird. Wenn Deine Oma z.B., ein Haus hatte, dürfen von diesem Konto die Kosten des Hauses beglichen werden, ebenso Beerdigungskosten

Es muss der Bank allerdings nachgewiesen werden. Du kannst nicht einfach Geld abheben, das lässt die Bank nicht zu, denn die hat inzwischen sicherlich das Konto deiner Oma gesperrt und in ein "Nachlasskonto" umgewandelt. Allerdings kannst Du mit den entsprechenden Rechnungen zur Bank gehen und die dort vom Konto überweisen lassen bzw schon mal dort ankündigen, dass die Kosten dort einreichen wirst.

In der Regel übernehmen es die Banken, die Kosten der Bestattung zu überweisen, wenn Vermögen vorhanden ist und die Rechnungen dort vorgelegt werden. Da diese zunächst aus dem Nachlass zu begleichen sind, ist es auch kein Hindernis.

Hat jemand Vollmacht auf dem Konto?

Betrug wegen der ERbschaftsteuer wird euch nicht vorgeworfen, da Banken das Guthaben zum Zeitpunkt des Todes melden. Da könnte man  jetzt sowieso nichts mehr machen.

Ohne Erbschein zahlt die Bank nichts aus.