Geld Unterhalt vom Lebensgefährten für gemeinsame Tochter?
Ich bin Mama von 7jährigen Zwillingsmädchen und habe mit meinem neuen Lebensgefährten nun noch eine Tochter bekommen, die mittlerweile 1,5 Jahre alt ist.
Vom Vater der Zwillinge erhalte ich Unterhalt, jedoch auch keine "Sonderzahlungen" zu Schulbüchern, Anschaffungen wie beispielsweise Fahrräder oder Winterklamotten etc., wobei es sich jedoch auch meines Wissens entzieht, ob er dafür etwas "dazugeben" muss.
Mein Lebensgefährte hat ein eigenes Haus indem ich mit den drei Kindern und Ihm drin wohne. Er verlangt keinerlei Miete oder Nebenkosten von mir/von uns.
Jedoch ist es so, dass ich für die Kinder, für mich, für Haushalt, Lebensmittel, Auto, Kleidung, Weihnachtsgeschenke, Ostergeschenke, Geburtstagsgeschenke etc. KOMPLETT alles allein zahlen muss. Ich kann diese Kosten einfach nicht mehr allein tragen und habe mich in den 1,5 Jahren, in denen unsere Tochter auf der Welt ist, mit 3.000,- Euro verschuldet. Zahlungstechnisch bin ich wie eine alleinerziehende Mutter, die allerdings "mietfrei wohnen darf".
Unsere Tochter soll im August nächsten Jahres in die Krippe kommen und ich gehe wieder arbeiten. Die Krippenkosten bleiben natürlich auch nur wieder an mir allein hängen.
Ab März 2013 bekomme ich kein Elterngeld mehr. Voller Angst und Panik vor noch mehr Schulden blicke ich dieser Zeit entgegen.
Im Moment ist es so, dass ich schon mit schlechtem Gewissen und tausend Bitten betteln muss, dass er mal einen Karton Windeln kaufen könnte, weil die Bank mir schon kein Geld mehr gibt.
Ist es wirklich richtig, dass ich all diese Kosten zum Dank des mietfreien Wohnens auf mich nehmen muss? Allein das Auto, auf das ich angewiesen bin, frisst mich auf.
Und was ich am Schlimmsten finde ist, dass wie beispielsweise bei der Krippenberechnung immer auch auf den Verdienst des Partners geachtet wird, anstatt mich als alleinerziehend einzustufen, was ich ja eigentlich bin, was das Geld betrifft.
Muss es sein dass ich mit schlechtem Gewissen hier alle Kosten auf mich nehme, "nur weil ich mietfrei wohne"?
2 Antworten
Für die von Dir beschriebenen Dinge muss der Vater der Zwillinge nichts dazu geben. Ist im Unterhalt enthalten.
Ich weiß ja nicht wie viel Unterhalt du für die Zwillinge erhältst, der Mindestunterhalt plus Kindergeld ist aber ausreichend für Nahrung, Pflege, Schulbücher, Kleidung, Miete und Nebenkosten.
Dein Lebensgefährte ist in den ersten drei Jahren zu Unterhalt in Höhe deines letzten durchsschittlichen Nettogehalts verpflichtet. Elterngeld wird verrechnet.
Du bist nicht alleinerziehend. Und wenn der Kerl kein Geld rüberwachsen lässt, dann mußt Du klagen.

Dein Lebensgefährte ist in den ersten drei Jahren zu Unterhalt in Höhe deines letzten durchsschittlichen Nettogehalts verpflichtet.
Sie wohnen doch zusammen!
Da muss kein Geld gezahlt werden. Der Vater stellt ja schon den kompletten Wohnraum zur Verfügung, auch für die Kinder, die er nicht unterhalten muss.
Du bist nicht alleinerziehend. Und wenn der Kerl kein Geld rüberwachsen lässt, dann mußt Du klagen.
Sag mal, gehts noch?
Klagen in einer Beziehung???!!!!

Sag mal gehts noch? Die Mutter alleine für die Kinder und sich selbst aufkommen zu lassen??!!! Unterhalt ist nicht mit Wohnraum abgegolten. Zum Unterhalt gehörten auch Lebensmittel, Körperpflege, Versicherungen und und und.
Du bist mit dem Vater Deines jüngsten Kindes nicht verheiratet, sonst wäre er Euch beiden zum "Familienunterhalt" verpflichtet.
Als Kindsvater ist er für den Barunterhalt seines leiblichen Kindes verpflichtet (abhängig vom Alter des Kindes und seinem Einkommen. (Dafür könntest Du beim Jugendamt eine Urkunde ausstellen lassen...)
Dir selbst ist er bis zum dritten Geburtstag Eures gemeinsamen Kindes zum "Betreuungsunterhalt" verpflichtet, wenn Du selbst kein oder kein ausreichendes Einkommen erzielst.
Das solltest Du mit ihm "besprechen".... Du bist nicht auf "Almosen" von ihm angewiesen. (.... von dem Unterhalt, den er Euch beiden leisten müsste, könntest Du ihm sicher auch einen Anteil an der Miete zahlen....)
Was den Unterhalt für die Zwillinge betrifft, sind darin die Kosten für Lebensmittel, Kleidung, anteilige Miete..., Schulsachen, Spielzeug, Freizeitgestaltung, Geschenke usw.... enthalten. Die Kosten für die Ausgestaltung des Umgangs (Besuche) beim/ mit dem Vater hat dieser selbst zu tragen (Essen, Transportkosten, Eintrittsgelder usw....), Du hast für diese Besuche (an den Wochenenden/ Ferien) die Kinder lediglich mit ausreichender Kleidung und Hygieneartikeln zu versorgen.....
Ich habe mit dem Jugendamt telefoniert. Die Aussage war, dass er zu gar nichts verdonnert werden könne solange wir zusammen leben. Das wäre ein zwischenmenschliches Problem zwischen uns Beiden in dass das JA nicht eingreifen könne, erst wenn wir uns trennen würden...! Er muss mir also weder Unterhalt noch Betreuungsunterhalt zahlen und wenn er meint er müsse mich alles zahlen lassen, dann käme er damit durch. Mir bliebe nur mich zu trennen!

Das ist falsch. Das Jugendamt kann Dir nicht helfen, das ist richtig. Das Jugendamt würde auch nach der Trennung sich nur um den Unterhalt der Kinder kümmern. Nicht um Deinen.
Aber das Gericht kann ihn verdonnern. Du mußt Dich auf alle Fälle an einen Anwalt wenden. Beim Amtsgericht kannst Du einen Beratungsschein beantragen. Prozesskostenhilfe steht Dir ebenfalls zu.
Danach hast Du aller Wahrscheinlichkeit nach keine Beziehung mehr.
Das wäre in diesem Fall allerdings nicht die schlechteste Lösung.

Du bist mit dem Vater Deines jüngsten Kindes nicht verheiratet, sonst wäre er Euch beiden zum "Familienunterhalt" verpflichtet.
Das ist er so auch.
Als Kindsvater ist er für den Barunterhalt seines leiblichen Kindes verpflichtet (abhängig vom Alter des Kindes und seinem Einkommen. (Dafür könntest Du beim Jugendamt eine Urkunde ausstellen lassen...)
Nein, da er mit dem Kind zusammenlebt leistet er seinen Anteil am Unterhalt, genau wie die Mutter, durch Betreuung!
Dir selbst ist er bis zum dritten Geburtstag Eures gemeinsamen Kindes zum "Betreuungsunterhalt" verpflichtet, wenn Du selbst kein oder kein ausreichendes Einkommen erzielst.
Nicht solange sie zusammenleben.
Danach hast Du aller Wahrscheinlichkeit nach keine Beziehung mehr.
Das wäre in diesem Fall allerdings nicht die schlechteste Lösung.
und das kannst du beurteilen?