Geld einem "fremden" geliehen

6 Antworten

Hoffe, die Freundin war so Schlau und hat die Bescheinigung noch nicht ausgehändigt? Ansonsten bleibt nur der Weg über einen Anwalt möglich. Diese Kosten hat die Freundin vorzustrecken! Sinnvoller wäre ne Mahnung

Nun, die Polizei wird Deiner Freundin eher nicht helfen, sie müsste ihm eine Mahnung schicken und notfalls über einen Mahnbescheid an das Geld kommen...  Letztendlich sei aber die Frage erlaubt, ob sich hier der Aufwand lohnt... Für die Zukunft sollte sie sich auf solche Dinge halt nicht mehr einlassen, aber was jetzt hier interessant ist, woher bekommt Deine Freundin eigentlich ihre "Kunden" bzw. die Teilnehmer für den "Erste Hilfe Kurs"? Von einer Fahrschule vielleicht, dann könnte sie sich vielleicht an die mal wenden... 

Es ist so das sie nicht eigenständig ist sondern diese Kurse für eine Firma gibt, sie hat also quasi ihrer Firma ihr Geld gegeben was der Typ eigentlich hätte bezahlen müssen.. Als Unternehmen mahnen geht ja aber ist das auch Vorschrift zwischen zwei Privatpersonen?

@Juliankrau

vermutlich hat der "Fremde" dann auch bereits die Bescheinigung für die Teilnahme von ihr erhalten, das wäre noch eine Möglichkeit gewesen, aber...  Hat Deine Freundin eigentlich eine Quittung von ihm bekommen oder zumindest Zeugen, die es mitbekommen haben?  Dann wäre halt das gerichtliche Mahnverfahren der einzige Weg... Oder aber eine SMS, dass sie gegen ihn ein Mahnverfahren bewirkt, wenn er nicht sofort überweist... 

Existiert eine Quittung? Gibt es Zeugen?

Falls nicht, dann wird wohl nichts möglich sein, sofern der andere zahlungsunwillig ist.

Wann war der Kurs? Hat sie seinen Namen und Adresse, um ihm nochmal eine richtige Rechnung zukommen zu lassen?

Die Polizei macht da gar nichts, zu spät zu zahlen ist kein Verbrechen und eine private Streiterei.

nein, die polizei macht da überhaupt nichts, das ist eine zivilrechtssache

muss man in eigenregie tun, zb mit einem gerichtlichen mahnbescheid, einem anwalt oder sonst etwas