Geklaut im V markt

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Ich vermute mal, daß Du zur Sache bisher nicht ausgesagt hast oder kein Kreuzchen auf dem Anhörungsbogen gemacht hast, daß Du mit einer Einstellung einverstanden bist). Und bevor man Dich bestrafen kann, muß feststehen, daß Du auch tatsächlich die Tat begangen hast. Eine Gerichtsverhandlung dient der Sachaufklärung, mehr nicht. Und das Verfahren kann auch in der Verhandlung noch eingestellt werden, ja.

ja , ich hab echt nix gemacht also kein bogen oder so ausgefühlt ich musste nur unterschreiben das ich bei der polzei war oder so ähnlich und hab auch nicht ausgesagt

@kingeier

Ja, siehste. Daran liegt das. Hättest Du die Tat bei der Polizei zugegeben, hätte es vermutlich auch keine Verhandlung gegeben.

@skyfly71

ich hab sofort zugegeben , ich hab auch gesagt wie leid das mir tut hab mic hsogar entschuldigt

@kingeier

Tja, dann hab ich auch keine Ahnung, warum die Staatsanwaltschaft es für nötig gehalten hat, das anzuklagen. Viel bei rumkommen wird da aber auf keinen Fall.

@all: Kommt mal alle herunter von eurem hohen Ross! Er hat was geklaut und ist erwischt worden. Wie er schreibt hat er Angst, was auch verständlich ist. Er ist 16 Jahre alt! Ich will nicht gutheißen was er gemacht hat, aber ich denke die meisten hier im jugendlichen Alter etwas getan, das vom Strafgesetzbuch sicher nicht erlaubt war....... Die meisten wurden halt nicht erwischt.

@kingeier: In deinem Alter ist es völlig normal das es zu einem Gerichtstermin kommt. Der Richter will sich von Dir und der Situation des ssiebstahls ein Urteil bilden. Ich denke das Dir die Sache sicher leid tut und das Du so etwas nie, nie, nie, nie mehr machen wirst. Gefängniss erwartet Dich auf keinen Fall, eher Sozialstunden.

Ich hoffe es war dein 1. mal das Du geklaut hast. Lass es besser gleich wieder sein. So was kann Dir deine Zukunft verbauen!

Alles Gute!

LG aus Bötzingen

Mike

hmn, erstens: MAN KLAUT NICHT! und zweitens finde ich es ziemlich merkwürdig, dass du vor gericht erscheinen sollst, das ist eine angelegenheit, die im laden mit einer geldbuße und hausverbot bestraft wird. außer natürlich, du hast gelogen und in wirklich doch schon mal etwas mitgehen lassen ...

so wie ich es verstanden habe, will er die geldstrafe ja nicht zahlen, weil er es übertrieben findet 35 euro zu zahlen für einen artikel der 80 cent gekostet hat. ich glaube deshalb muss er zu gericht...

@doppelrumkola

das habe ich wohl überlesen. wenn er es ausschlägt - klar, dann ab vor den richter. eine straftat muss bestraft werden und er macht es nur noch schlimmer, wenn er sich dagegen wehrt nehme ich an.

Mit 16 Jahren hätte Dir klar sein müssen, dass Appettit auf Müllermilch in keiner relation zu den Konsequenzen steht. Du sollltest das als Warnschuss für Dein weiteres Leben sehen!

es ist ganz gleich, ob man was für 80 cent oder für 80 euro klaut. diebstahl bleibt diebstahl und es ist richtig, dass er verfolgt wird. ausserdem weiss ja keiner, ob du zum ersten oder zum hundtersten mal geklaut hast. lass dir das eine lehre sein.