Gehört ständiges Türenschlagen der Nachbarn zu deren persönlicher Entfaltung?

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45 dB sind die Grenze des Lärms. Teile das beiden Mietern einfach mit ohne Kommentar. Setze deinen Vermieter über die Lärmbelästigung in Kenntnis, fordere eine Abmahnung und weise den Vermieter auf dein Mietminderungsrecht hin. Dazu brauchst du allerdings ein Lärmprotokoll und glaubwürdige Zeugen über wenigstens 14 Tage. Wenn dann plötzlich der Lärm aufhört, könnte die Intervention des Vermieters Wirkung gezeigt haben oder ein Akteur bzw. ein weiterer Akteur ist aus den Störbereichen entwichen, wie auch immer.  

Hi! Geh zu deinen Nachbarn und frage, ob sie sich vielleicht ein bisschen leiser verhalten können. Reden macht immer Sinn. Es kommt halt darauf an, wie man  solche Leute anspricht. Nicht gleich mosern und/oder drohen.

Nun, das gehört, zumindest von 6 bis 22 Uhr zu den Lebensäußerungen und normalem Gebrauchsverhalten. In der Ruhezeit aber nicht. Wenn das dann auch regelmäßig geschieht, das dem Vermieter als Mangel anzeigen und Abstellung fordern. Er müsste die Krachmacher abmahnen. Ist das erfolglos, dürftest du die Miete angemessen mindern. Hier etwa 5% der Bruttomiete.

Was tun in so einem Fall schriftlich an den Vermieter wenden und um Abhilfe bitten und sich Mietminderung vorbehalten.

MfG

Johnny