Gehört die Landeshauptstadt Wiesbaden zum „Land“?

3 Antworten

Wer eine Stadt als Praxispartner im Studium hat (egal ob Landeshauptstadt oder irgendwas anderes), mach seinen Praxisteil natürlich bei den komunalen Behörden (Ordnungsamt, Jugendamt etc.).

Wer dagegen seinen Praxisteil beim Land (=Bundesland) absolviert, der ist in der Zeit in Ministerien und anderen Landesbehörden tätig.

Was wundert dich daran? Oder habe ich was falsch verstanden?


jdjdjdbw271 
Beitragsersteller
 28.11.2024, 12:41

Na ja, weil die Stadt Wiesbaden dieses Studium ja anbietet und keine Landesbehörde. Also mich wundert es, dass man sich bei einer Stadt bewirbt, um beim Land zu arbeiten, aber anscheinend gibt es sowas.

Myrine  28.11.2024, 13:13
@jdjdjdbw271

Sicher? Bei gleichem Studium an der gleichen Hochschule kann die Ausbildungsbehörde durchaus variieren.

Wie kommst du darauf, dass das in Wiesbaden anders wäre? Wiesbaden ist definitiv eine Kommune, bedeutet aber ja nicht zwingend, dass man genanntes Studium immer nur mit Praxisanteilen in Landesbehörden absolvieren kann.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Sozialarbeiter / städtischer Kita-Bereichsleiter

jdjdjdbw271 
Beitragsersteller
 28.11.2024, 12:17

Wurde mir von den Studierenden erzählt. Die meinten, dass sie das Studium beim „Land“ machen würden und nicht bei der Stadt.

DerJoergi  28.11.2024, 12:25
@jdjdjdbw271

Und dann Praxisanteile in städtischen Behörden absolvieren? Das kenne ich hier aus NRW tatsächlich so auch nicht, dennoch ist ja alles öffentlicher Dienst und selbstverständlich darf auch ein Bundesland eine Kooperationsvereinbarung mit einer Kommune schließen- dass dort eben Praxisanteile absolviert werden.

jdjdjdbw271 
Beitragsersteller
 28.11.2024, 12:27
@DerJoergi

Na ja, die absolvieren die Praxisanteile ja in den Ministerien, die wiederum - zumindest in Nordrhein-Westfalen - zu den Oberlandesbehörden gehören.

Die Stadt Wiesbaden ist im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung genauso eine Stadt wie jede andere Stadt und stellt genauso eine Körperschaft des öffentlichen Recht da.