Gegen Baum gefahren. Wird die Versicherung erhöht?

6 Antworten

Seine Haftpflicht wird den Schaden am Baum bezahlen. Möglicherweise wurde noch mehr beschädigt, wie z. B. Wiese zwischen Straße und Baum.

Seine Vollkasko zahlt vermutlich den Schaden am Auto. 'Vermutlich' deswegen, weil ein solches Fehlverhalten möglicherweise als grob fahrlässig und als nicht versichert betrachtet werden könnte.

Je nach Vertragsbedingungen, die hier Niemand wissen kann, erfolgt für beide Versicherungen eine Hochstufung. Das sollte eigentlich Jedem klar sein?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
  1. Der Schaden am Baum ist ein Fremdschaden und durch die KFZ Haftpflicht zu regulieren. Der Baum gehört wahrscheinlich jemandem, hoffe dein Kollege hat sich nicht unerlaubt vom Unfallort entfernt, denn sonst hätte er sich strafbar gemacht.
  2. Der Schaden am eigenen Fahrzeug wird durch die Vollkasko abzgl. SB reguliert. Nur Glasschäden wären Teilkasko-Leistung und die führen nicht zu einer Hochstufung, da es keine SF-Klassen gibt in der TK. U.U. kann auch das Ausweichen und die vermiedene Tierkollision eine TK-Leistung sein, ist aber nur bei relativ neuen und leistungsstarken Tarifen gegeben.
  3. Die Versicherung wird ihm die Schadenkosten mitteilen, regulieren und dann hochstufen, sofern der Kollege keinen Rabattschutz vereinbart hat, dann hätte er einen Unfall pro Jahr frei.
  4. Auch kann er, den Schaden bis zur nächsten Hauptfälligkeit von der Versicherung zurückkaufen und selbst übernehmen, dann bleibt die alte SF-Klasse unbeschadet. Rückstufungen erfolgen nach Anzahl von Schäden, nicht deren konkreter Höhe daher macht dies ehr bei kleineren Schäden Sinn.
  5. Sollte eine unerlaubte Entfernung vom Unfallort vorgelegen haben und er deswegen verurteilt werden, so wird die Haftpflicht für den Schaden am Baum einen Regress fordern und die Kasko wäre leistungsfrei.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Haftpflicht zahlt Schaden am Baum.

Vollkasko zahlt Schaden am Auto unter Abzug der SB.

In beiden Bereichen wird die SF Klasse zur nächsten Hauptfälligkeit zurückgestuft ("Prozente" steigen) und somit steigt die Prämie, wenn kein Rabattschutz vereinbart ist. Die genaue Höhe kannst du anhand der Rückstufungstabelle der AKB berechnen oder einfach mal den Versicherungsvertreter fragen der den Vertrag betreut.

Schwer zu sagen ohne euren Vertrag zu kennen.

Je nach Versicherungsvertrag und Schadensablauf, sind verschiedene Szenarien denkbar.

[Variante 1]

-Regulierung durch Kraftfahrzeughaftpflicht & Vollkaskoversicherung

Schaden am Baum

Der Schaden wird durch die Kraftfahrzeughaftpflicht reguliert und führt zu einer Rückstufung.

Schaden am eigenen Fahrzeug

Der Schaden wird durch die Vollkaskoversicherung reguliert und führt zu einer Rückstufung.

Variante 1 = der teuerste Fall für euch.

Wie weit ihr zurückgestuft wird, steht in euren Versicherungsbedingungen. -Ist von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen unterschiedlich-

[Variante 2]

-Regulierung durch Kraftfahrzeughaftpflicht & Teilkaskoversicherung

Schaden am Baum

Der Schaden wird durch die Kraftfahrzeughaftpflicht reguliert und führt zu einer Rückstufung.

Schaden am eigenen Fahrzeug

Der Schaden wird durch die Teilkaskoversicherung reguliert und führt zu KEINER Rückstufung.

Weshalb Teilkasko?

Bei modernen Tarifen sind Schäden die durch Unfälle mit Tieren aller Art passieren versichert. Dazu gehört auch das „Ausweichen“. An dieser Stellte müsste man sich jedoch einen Abzug gefallen lassen, da man Kleintiere eigentlich aus Gefahrengründen überrollen soll (ganz mies! , ist aber leider so)

Variante 2 = der beste Fall für euch.

Mein Tipp:

Sofern der Schaden zu einer Rückstufung führt –wovon auszugehen ist- , sollte ihr prüfen ob sich ein Versichererwechsel lohnt. 

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ob ein Teilkaskoschaden vorliegt, müsste aber bewiesen werden. Die einfache Behauptung, dass man einem Tier ausgewichen ist, reicht da keineswegs.

@ MoechteAWissen

was soll ein Versichererwechsel bringen ??

@meyerhofer

@Hans

Da stimme ich dir zu. Oft stellt sich die Versicherung an dieser Stelle quer.

@meyerhofer

Der Versichererwechsel nach einem Schaden wird oft unterschätzt und auch gerne aufgrund der ertragslosen und arbeitsintensiven Tätigkeit von vielen Vermittlern ausgelassen.

Weshalb sollte man nach einem Schaden, einen Versichererwechsel prüfen?

Vielleicht ist dir bekannt, dass die SFR-Rückstufung (= Erhöhung der Prozente) nach einem Schaden zur nächsten Hauptfälligkeit vorgenommen wird?

Wie weit ein Kunde nach einem Schaden zurückgestuft wird, regelt das jeweilige Bedingungswerk in ihren Rückstufungstabellen. Die Rückstufungstabellen sind von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen unterschiedlich.

Durch diesen Umstand, ergibt u.U. ein riesen Vorteil für den Kunden. Der Kunde kann nämlich durch einen Vergleich der Rückstufungstabellen, zig Jahre an Rückstufung verhindern und sich damit trotz Unfall eine günstige Prämie sichern.

 Hier ein Beispiel: (Ohne Wertung der Unternehmen oder Tarife)

Ein Kunde ich bei der AXA  versichert und verursacht einen selbstverschuldeten Schaden. Momentan befindet er sich in der SF-Klasse , SF-35.

Die AXA würde den Kunden zum nächstmöglichen Zeitpunkt von SF-35 in SF-25 zurückstufen. (= Verlust 10 Jahre)

Würde der Kunde nun beispielsweise zur ADCURI wechseln, würde er nur in SF33 zurückgestuft werden (= Ersparnis 8 Jahre)

Über diesen Weg, kann der Kunde richtig Geld sparen. 

PS: Die Rückstufung nimmt immer das neue Versicherungsunternehmen vor.

Seine Vollkasko-Versicherung wird in jedem Fall teurer.

Aber wahrscheinlich wurde auch der Baum geschädigt. Das geht ebenfalls ganz schön ins Geld. Also steigt auch die Prämie für die Haftpflicht.