Gefängnisausbruch wird nicht bestraft?
Jeder weiß, auf Grund des im GG stehenden Absatz "jeder, hat das recht auf Freiheit"
Und die Würde das Menschen ist unantastbar.
Wird in Deutschland kein Gefängnisausbruch mit Haftverlängerung oder ähnlichem bestraft. Nur die Schäden auf den weg nach draußen lassen die Strafe länger werden.
Was ist aber, wenn Polizisten mich Festnehmen wollen ? Ich kann mich ja eigentlich weigern, da ich mich meiner Freiheit beraubt fühle, wenn ich in Handschellen oder ein Polizeiauto Genötigt werden ?
Also Nötigung und einschränken meiner Freiheit. Das könnte ich dann sogar noch zu Anzeige bringen ? theoretisch also, kann ich mich so gegen eine Festnahme wehren. Und sollte ich ins Gefängnis müssen, wegen Freiheitsberaubung Klagen ?
11 Antworten
Falscher Ansatz.
Gefängnisausbruch wird nicht bestraft, weil es kein Gesetz gibt, dass den Ausbruch aus dem Gefängnis bestraft. Das war aber schon bei Einführung der StGB so, da die damaligen Väter des StGB einen Gefängnisausbruch als den natürlichen Drang nach Freiheit ansahen.
Klar ist aber auch, dass bei so einem Gefängnisausbruch meist andere Straftaten begangen werden, z.B. Sachbeschädigung, Körperverletzung oder evtl. auch ein Totschlag.
Diese Taten machen nicht die Strafe längern, sondern es gibt eine neue Strafe dafür.
Da der Gefängnisausbruch aber gegen die Anstaltsordnung verstößt, kannst Du deswegen disziplinarisch belangt werden, d.h. erschwerte Haftbedingungen.
Bei Polizeibeamten hat der Gesetzgeber es aber klar geregelt. Widerstand gegen Staatsdiener, die einen staatlichen Auftrag führen ist strafbar. Deshalb kann man auch dafür bestraft werden.
Eine Nötigung setzt Rechtsgrundlosigkeit der Handlung voraus. Polizeibeamte die eine Festnahme durchführen haben aber einen Rechtsgrund für die Maßnahme, es ist daher weder Nötigung noch Freiheitsberaubung.
Das Entweichen selbst wird tatsächlich nicht bestraft. Die Begleitumstände können aber eine strafbare Handlung sein.
Versteckst du dich zum Beispiel in einem Wäschesack, um zu entkommen, wirst du nicht bestraft. Sägst du aber Gitterstäbe durch, ist das eine Sachbeschädigung. Nimmst du einen Wärter als Geisel, ist das ein erpresserischer Menschenraub. Und so weiter ...
Ein Ausbruch oder Ausbruchsversuch kann aber sehr wohl Einfluss darauf haben, ob dir nach einer gewissen Haftzeit die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Ebenso auf die Gewährung von Hafterleichterungen.
Sich gegen eine Festnahme zu wehren, ist in jedem Fall Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Es gibt legale Wege, gegen eine unberechtigte Festnahme vorzugehen.
Das reine Entfliehen wird nicht bestraft. Meistens kommen aber noch andere Dinge hinzu, ohne die ein Ausbruch fast nicht möglich ist. Das fängt an beim Mitnehmen von Gefängniseigentum, geht weiter mit Sachbeschädigung usw., was dann wieder bestraft werden kann.
Der Kriminelle ohne Hast,
gräbt sich ein Loch
aus seinem Knast.
Ob Stasi- der Dunkelzelle,
der Emil aus der Landparzelle,
er kämpft sich schnurstracks in die Sonne
und hält den Bauch sich voller Wonne.
Doch mancher modert vor sich hin,
der viele Jahre ist dort drin.
Doch fängt man einen Häfling wieder ein,
dann fängt er traurig an zu wein'.
'ne Strafe kriegt er nicht der holde Knabe,
er ist und bleibt der schwarze Rabe.
Nein, da hast du was falsch verstanden.
Dass das Ausbrechen aus dem Gefängnis nicht bestraft wird, heißt nicht, dass du dich wehren darfst, wenn Polizisten dich festnehmen wollen. Das wäre dann Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - also eine Straftat.
Wenn man immer ein uneinschränkbares Recht auf Freiheit hätte, würden ja alle Personen, die im Gefängnis oder im Gewahrsam sind, zu Unrecht dort festgehalten werden. Das ist ja Quatsch.
Grundsätzlich hat man laut dem Grundgesetz ein Recht auf Freiheit. Wenn man allerdings Straftaten begeht, gibt es Gesetze, die dem Staat erlauben, dieses Grundrecht einzuschränken.
Viele Grüße