Geerbtes Verbindlichkeiten, Nachforderung nach 14 Jahren

3 Antworten

Die Frage lässt sich so ohne Detailangaben nicht zuverlässig beantworten. Wenn der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel (z.B.Urtei) in der Hand hat, kann er 30 Jahre lang den Anspruch verfolgen und vollstrecken. Wenn es sich um eine nicht titulierte Forderung handelt, wird sie - je nach Art der Forderung - möglicherweise bereits nach 3 Jahren verjährt sein ! l

Bei der Verjährung kommt es darauf an, ob es für die Forderung einen Titel gibt oder nicht. Ohne Titel wären die Anwaltskosten nach 14 Jahren definitiv verjährt.

Ferner ist die Verschwiegenheitseinrede nach §1974 BGB relevant.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1974.html

Die Verschwiegenheitseinrede begrenzt die Haftung auf den verblieben Nachlass.

Bei solchen Themen sollte man definitiv zum Anwalt gehen.

Wie das mit Anwaltskosten ist, kann ich dir nicht sagen, aber fast alle zivilrechtlichen Ansprüche verjähren nach 3 Jahren. Schauste mal ins BGB. Müsste §194ff gewesen sein...

Viele Grüße

Hallo Chrishilft, danke
das erleichtert, werde mal nachlesen liebe Grüße u ein schönes we