Gebühr?
In vielen Geschäften hängen Schilder wie ,,Ladendiebe werden sofort angezeigt und müssen außerdem eine Gebühr von 50 € zahlen“ ist diese Gebühr Teil der Strafe mit Begründung bitte?
4 Antworten
Nein, keine Strafe. Auslagen für den Betrieb für dessen Aufwand.
Wird vielfach auch als Vertragsstrafe bezeichnet - ob das als AGB zulässig ist, schwer zu sagen, einerseits hat der Laden teilweise beträchtlichen Aufwand mit der Überwachung, andererseits könnte das unangemessen viel sein ... aber: Es wäre ja auch eine Überlegung, nichts zu stehlen, dann kann man sich diese Gedanken sparen.
Das soll eine sogenannte "Bearbeitungsgebühr" darstellen.
Ob eine solche im Einzelfall als "angemessen" in Relation zum gestohlenen Warenwert ist, sei dahingestellt.
https://blog.burhoff.de/2016/05/100-e-bearbeitungsgebuehr-fuer-einen-ladendiebstahlt-zu-hoch/
Ein verhinderter Ladendiebstahl macht mind. eine Stunde Arbeitsaufwand, 50€ für diese "Dienstleistung" halte ich für fair.
Also muss der Ladendieb diese Gebühr, die der Laden verhängt hat nicht bezahlen ?