Gebühr?

4 Antworten

Nein, keine Strafe. Auslagen für den Betrieb für dessen Aufwand.

Ist eh zu wenig.. 110 wären angebracht

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Also muss der Ladendieb diese Gebühr, die der Laden verhängt hat nicht bezahlen ?

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Wird vielfach auch als Vertragsstrafe bezeichnet - ob das als AGB zulässig ist, schwer zu sagen, einerseits hat der Laden teilweise beträchtlichen Aufwand mit der Überwachung, andererseits könnte das unangemessen viel sein ... aber: Es wäre ja auch eine Überlegung, nichts zu stehlen, dann kann man sich diese Gedanken sparen.

Ein verhinderter Ladendiebstahl macht mind. eine Stunde Arbeitsaufwand, 50€ für diese "Dienstleistung" halte ich für fair.