Gebrauchtwagen zurückgeben, wegen Schäden?
Meine Eltern haben sich einen Touran VW bei einem privaten Händler gekauft. Im Vertrag standen nur kleine Mängel. Doch schon beim 2. mal fahren traten Probleme auf. Außerdem wurde angegeben, dass das Auto noch keinen Unfall hatte, allerdings kann man am Lack erkennen, dass das Auto bestimmt schonmal einen hatte. Alle weiteren Mängel wurden anscheinend behoben, wovon man allerdings nichts sehen kann.
Meine Mutter sitzt hier nur noch heulend rum und streitet sich mit meinem Vater. Ich halte das nicht mehr aus, dass meine Eltern verzweifeln nur wegen so nem Arsch der uns ein kaputtes Auto verkauft hat. ;(
Gibt es einen Weg das Auto zurückzugeben und das Geld dafür wiederzubekommen? Sonst waren 8.000Euro umsonst, weil wir uns nicht trauen mit dem Auto zu fahren.
14 Antworten
bei einem privaten Händler gekauft.
Den es leider nicht gibt! Entweder wurde das Auto bei einem Privatmann oder bei einem Autohändler gekauft.
Doch schon beim 2. mal fahren traten Probleme auf.
Welche denn ?
Außerdem wurde angegeben, dass das Auto noch keinen Unfall hatte, allerdings kann man am Lack erkennen, dass das Auto bestimmt schonmal einen hatte.
Dies kann nur ein Sachverständiger / Gutachter feststellen.
Nicht jeder ausgebesserte Lackschaden, bedeutet, dass es einen Unfall gegeben hatte. Vielleicht war es nur eine verrostete Stelle.
Alle weiteren Mängel wurden anscheinend behoben, wovon man allerdings nichts sehen kann.
Sorry - aber dieser Hinweis ist unsinnig und hilft euch auch nicht weiter.
Gibt es einen Weg das Auto zurückzugeben und das Geld dafür wiederzubekommen?
Ja - wenn man dem Verkäufer beweisen kann, dass er arglistig Mängel verschwiegen hat. Dazu müsste das Fahrzeug von einem Kfz-Sachverständigen untersucht werden - ich empfehle dafür den TÜV oder die DEKRA. Wenn dieser bestätigt, dass es sich um einen Unfallwagen handelt und dies beim Verkauf nicht angegeben wurde, können deine Eltern eine Rückabwicklung beantragen. Sinnvoll wäre dies dann mit Hilfe eines Anwalt.
Gruß N.U.
Da Du zu wenig Angaben gemacht hast ist es schwer etwas zu Gewährleistungsansprüchen zu sagen.
Wenn der Verkäufer tatsächlich einen Unfallschaden verschwiegen hat, dann berechtigt das allerdings zur Anfechtung, unabhängig davon ob es jetzt ein Privatverkauf war oder nicht.
Ob der Wagen tatsächlich einen Unfall hatte muss allerdings ein Sachverständiger ermitteln. Die Kosten für ein derartiges Gutachten sind zwar nicht gering, jedoch ist der Verkäufer verpflichtet sie zu ersetzen, wenn tatsächlich herauskommen sollte dass das Auto einen Unfallschaden hat.
Hoffe ich konnte weiterhelfen!
Private Händler gibt es nicht.
Nach- und beilackiert wird nicht nur nach Unfällen.
Und zu allem übrigen fehlen hier die genauen Infos.
Mache deinen Eltern den Vorschlag, sofort durch einen Sachverständigen das Auto auf Mängel hin überprüfen lassen. Die paar hundert Euro sollten sie bereit sein zu investieren. Vereinbart einen Termin bei DEKRA. dort sind die Sachverständigen und können, auch versteckte Mängel finden. Ehemalige Lackschäden die behoben wurden, kann der Gutachter sofort mit einem Messgerät feststellen. Bremsen und Motor werden überprüft. Also, gleich Termin bei der DEKRA vereinbaren und zuhause nicht lange diskutieren. Stellt sich heraus, dass der Händler schwere Mängel verschwiegen hat, besteht durchaus die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten und das Fahrzeug an den Händler wieder zurückzugeben. Nur mit einem Gutachten des Sachverständigen könnt ihr nachweisen, welche Mängel das Fahrzeug hat.
Arme Mama!
Zum Auftakt: man kann das Auto ja auch reparieren lassen. Dann sind nich die ganzen 8000 "umsonst".
Was ist denn ein "privater Händler"? Was es ein Privatkauf oder ein (vielleicht nur kleiner) Händler? Das ist ein gravierender Unterschied!
1. Händler: Der Händerler hat auch bei Gebrauchtfahrzeugen eine Gewährleistungsverpflichtung. Ihr müsst ihm die Chance zur Nachbesserung geben. Erfolgt die nicht (nach dem 3. Versuch), könnt Ihr vom Vertrag zurück treten. Anders sieht es natürlich aus, wenn die Behebung absehbar nicht zur Verbesserung führen kann.
Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn es wirklich ein Unfallfahrzeug ist. Das lässt sich ganz einfach über die Lackdicke nachweisen. In diesem Fall ist eine zugesicherte Eigenschaft (Unfallfreiheit) nicht gegeben und ihr könnt sofort zurücktreten.
Vorsicht: kleinere Bagatellschäden (Lackschäden) müssen nicht angegeben werden.
Der Händler muss übrigens keine Geschäftsräume haben, um ein gewerblicher Händler zu sein. Wenn derjenige abstreitet, Händler zu sein, aber nachvollziehbar regelmäßig Autos verkauft, könnte es auch helfen, den Händler auf die Möglichkeit einer Anzeige beim Finanzamt hinzuweisen.
2. Privatkauf: Bei Privaten kann leider die Gewährleistung weitgegehen ausgeschlossen werden. Das muss dann aber auch im Kaufvertrag festgehalten sein. Ausnahme: der Mangel war vor dem Kauf bereits nachweislich vorhanden und ist verschwiegen worden. das gilt v.a. auch für die Unfallfreiheit. Dann habt Ihr wieder ein Rücktrittsrecht.
Wenn es ein vernünftiger Normalo-Privater ist, dann wird er den drohenden Rechtsstreit vermeiden wollen und einlenken. Aber es gibt auch die anderen.
Viel Glück beim Nachverhandeln. Beim nächsten Mal: Auto besser vorher in einer Werkstatt checken lassen!
der Mangel war vor dem Kauf bereits nachweislich vorhanden und ist verschwiegen worden. das gilt v.a. auch für die Unfallfreiheit.
und, und das ist meistens das Problem, dem Verkäufer bekannt.