Gebrauchtwagen aus europäischem Ausland in Deutschland zulassen

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist eine Vollabnahme nach § 21 und 23 erforderlich. Der TÜV erstellt in diesem Zusammenhang ein neues Datenblatt welches anschliessend die Basis für die Zulassung sein wird. Benötigt wird der rumänische "KFZ Brief", der Kaufvertrag und evt. die steuerrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Für die H-Zulassung muss natürlich das Auto grösstenteils original sein.

Ist schon richtig aber wie so vieles im Leben menschelt es eben auch hier. Ich setze bei der H-Zulassung einen unverbastelten Originalzustand Mindestends Note 2 voraus . Die Oldtimerzulassung ist mein Masstab dafür. wenn erkennbar ist das diese durch Pflege nicht zu erreichen ist mache ich da schon abstriche . Joachim

H Abnahmen habe ich schon mehrere gemacht. Wichtig sit Unterlagen für kritische Themen dabei haben (also z.B. breitere Reifen), Holzlenkräder, Flugelmuttern, ...

Wenn das Auto einigermaßen passt, klappt das problemlos.

Alles Gute und lass uns hier ein Bild sehen !!!

Hallole zusammen
Das H-Kennzeichen bestätigt den erhalteswerten Zustand des Fahrzeuges . Das muß bei einer zugelassenen Prüfstelle gemacht werden und die vorgaben sind da schon etwas intensiver zu prüfen. Viel Erfolg und .... was ist es denn für eine Kiste???? Joachim