Gebrauchtwagen aufs Gewerbe anmelden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was verstehst du unter Steuervorteil?

Ob du die USt. ziehen kannst? Wenn der Händler kein Kleinunternehmer ist und der Wagen nicht differenzbesteuert, dann ist das natürlich möglich.

Wenn der Wagen ins Betriebsvermögen wandert, kann er natürlich abgeschrieben werden, sämtliche andere Kosten sind ebenfalls Betriebsausgaben.

Nur der Privatnutzungsanteil muss eben als Umsatz gebucht werden entweder via Vollkostenrechnung (Fahrtenbuch) oder 1%-Methode.

Steuerberater?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was verstehst du unter dem Steuervorteil? Du kannst den Wagen natürlich nur zu deinem Einstandspreis bewerten und auch von diesem Preis die Abschreibung berechnen.

Ansonsten verbietet dir natürlich niemand, einen Gebrauchtwagen als Geschäftswagen zu fahren.

Welchen Steuervorteil erwartest du?

Du kannst das Auto in die Gewinn-Verlustrechung eintragen , jedoch nur den jährlich höchstmöglichen Abschreibungsbetrag. Bist du regelversteuert kannst du die gezahlte MwST ergo dem oben genannten die verausgabte MwST mit der vereinnahmten MwsT ( die du an das FA weiterleiten musst) verrechnen.

Nutzt du die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG kannst du MwST nicht gegenrechnen,.

das Fahrzeug kommt wieder in die Gewinn- Verlustrechnug laut dem höchst möglichen Abschreibungsbetrag

Jain,

die Rechnung muss die MWSt ausweisen und das Finanzamt muss den "Firmenwagen" anerkennen.

MWST "muss" nicht ausgewiesen sein. Wenn der Händler den Wagen differenzbesteuert verkauft, erscheint keine MWST auf der Rechnung - und er kann natürlich auch keine Vorsteuer abziehen. Muss man sich individuell ausrechnen, was Sinn macht und was nicht

@Highlands

Das geht natürlich auch.