Gastronomie und Krank
Hallo ich hab da mal eine Frage.
Ich arbeite in der Gastronomie als Mädchen für alles sozusagen. Montag und Dienstag hab ich meistens frei. Mittwoch schaffe ich normalerweise von 9-16, Donnerstags von 10-22 und Freitags von 17-22 und jedes zweite WE. Manchmal muss ich aber doch am Dienstag arbeiten. Und manchmal sagt er mir ich kann am Freitag oder Mittwoch auch daheim bleiben. Habe also keinen festen Arbeitsplan. Die Regelung mit Mi, Do, Fr und jedes zweite WE haben wir bei der Einstellung so besprochen. Die WE sind auch nicht fest von den Zeiten und oft erfahre ich immer erst einen oder zwei tage vorher bescheid wie ich schaffen müsste.
Jetzt meine Frage. Ich war jetzt von Mi-Fr. Krank und davor war ich mal von Mi-So krank. Was schreibe ich jetzt als Stunden auf? Mein Chef will immer die Stunden sehen. Schreibe ich jetzt bei Mi 7h, Do 12h, Fr 5h? Und was ist mit den WE wo ich nicht wusste wie ich da hätte schaffen müssen. Vielen Dank schon mal. LG
2 Antworten
Bei Krankheit tritt die Lohnfortzahlung ein - das heißt, die Stunden werden weiterbezahlt als hättest Du gearbeitet; Du mußt an den Tagen, an denen Du hättest arbeiten müssen (lt. Plan) die vorgesehenen Stunden mit dem Vermerk "krank" aufschreiben.
Stunden aufschreiben, die abgesprochen waren
ich würde die Stunden aufschreiben, die Du nach der eigentlichen Regelung hättest arbeiten müssen.