Gas und Strom Zwangsabmeldung durch den Grundversorger!
Wir haben seit dem 01.08.14 einen neuen Mietvertrag und dementsprechend einen Gas und Stromvertrag bei einem Alternativanbieter abgeschlossen ab dem 01.08. Die Bestätigung kam und auch der Abschlagsplan. Alles geklärt soweit. Jetzt haben wir am Samstag eine Kündigung vom neuen Anbieter bekommen. Eine Zwangsabmeldung! Der Netzbetreiber, dass ist in dem Fall auch der Grundversorger dieser Stadt, hätte uns zum 15.08. beim Alternativanbieter zwangsabgemeldet. Am 20.08. bekamen wir ein Schreiben vom Grundversorger. Wir haben uns noch gewundert, was das soll. Sie bedanken sich für unser Interesse und wir bräuchten nur noch den Tarif auswählen, Personalien hatten sie bereits eingetragen. Wir haben aber bei dem Grundversorger keine Anfrage gestellt und möchten da auch keine Verträge abschliessen. Was können wir jetzt tun? Wir hängen ja jetzt scheinbar erstmal in der Luft und haben keine Erklärung dafür, was diese Zwangsabmeldung soll. Kann das evt. mit dem Vormieter zusammenhängen, dass der Abschläge nicht bezahlt hat?
Ich rufe heute erstmal beim Alternativanbieter an, warum der Grundversorger eine Zwangsabmeldung gemacht hat.
Und ich rufe auch beim Grundversorger an, was die Zwangsabmeldung soll.
Wer weiss Rat?
5 Antworten
Das erlebe ich auch immer wieder in unseren Hütten. Setze Deinen Anbieter auf den Topf und schicke die Unterlagen des GV zurück mit Hinweis Irrläufer und gut ist.
Mehr kannst du im Moment nicht machen, ohne zu wissen, wer was warum gemacht hat.
Es kommt leider immer wieder vor, dass der auswärtige Lieferant es versäumt, dem Netzbetreiber / Grundversorger mitzuteilen, dass er den Kunden versorgen möchte. Wenn dem örtlichen Versorger diese Information fehlt, geht er davon aus, dass er den Kunden versorgen muss. Deshalb nicht gleich "das Schreiben um die Ohren hauen".
lass dir von deinem derzeitigen Anbieter, ich nehme an, ihr wolltet deren verträge mit in die neue wohnung nehmen schriftlich bestätigen, dass die dort auch hin liefern können. dann gehst du zu deinem neuen grundversoger, und hasut dem die scheibe um die ohren...
sag ihm einen schönen gruß, er ist verpflichtet den vertrag, den ihr mit dem alten anbieter hattet zu erfüllen, sofern der in das neue netz lifern kann. falls nicht, dann ist die zwangsanmeldung nach einer gewissen frist legitim, ihr habt dann aber jederzeit ein 12wöchiges Kündigungsrecht für die suche nach einem neuen anbieter...
lg, Anna
und genau hier wäre ich mal vorichtig... es gibt so was wie durchleitabkommen. dem entsprechend erhält der Netzbetreiber durchleitgebühren. die sind natürlich nicht so hoch, wie die stromgebühren. d.h. an einem vollwertigen kunden verdient er mehr, erst recht, wenn der grundtarif gewählt wurde...
lg, Anna
Der Netzbetreiber, dass ist in dem Fall auch der Grundversorger dieser Stadt
Das bezweifele ich sehr stark. Das dank der Regierung eine strikte Trennung zwischen Stromlieferant und Netzbetreiber besteht.
Wir haben aber bei dem Grundversorger keine Anfrage gestellt
Muss du auch nicht. Dem Grundversorger wurde bekannt, dass du die Wohnung nutzt. Hat dich in der Grundversorgung angemeldet, da durch die Entnahme von Energie automatisch ein Versorgeungsvertrag entsteht. Und als die Anmeldung beim Netzbetreiber vorlag und dieser der Anmeldung zugestimmt hatte, wurdest du automatisch zwangsabgemeldet.
Klären kann das also nur den ausgesuchter Lieferant und der Netzbetreiber!
Tja, das kann der Lieferant aber nicht. Da der Netzbetreiber zuständig ist!