Garten?

4 Antworten

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Anzeigen kann jeder jeden wegen allem...

...das heißt ja noch lange nicht dass es was wirkt...

Dazu bräuchte es

  • den Nachbarn der den Maulaffen auch Taten folgen ließe
  • eine Stelle die die Anzeige annimmt (der Polizist wird über das angezeigte runtergefallene Blatt nicht mal müde lächeln...)
  • ein konkreter Tatbestand
  • UND eine konkrete (angeblich) übertretene öffentliche Regelung
  • Also z. B. Reinigungs- und Freihaltepflicht am Gehweg usw.
  • Und selbst DANN wird euch die Gemeinde erstmal anschreiben und ne Frist setzen, das zu beheben...
  • Alles andere ist zivilrechtlich
  • Der Nachbar muss erstmal EUCH gegenüber seine Forderung nachweisbar geltend machen (also mindestens schriftlich) und eine konkrete Frist setzen
  • Gilt z. B. für Zweige über den Zaun zum EIGENEN (und nur den) Garten des Nachbarn oder (noch NICHT verjährte) Abstandsregeln ...
  • Und dann müsste er euch vor Gericht verklagen, was nur Sinn mieche, wenn es einen konkreten Paragraphen gibt, der ihm ein entsprechendes Recht gäbe...
  • Dazu kann man dann auch zig Beispiele googeln, wo die Kläger reihenweise auf die Nase gefallen sind... Wegen fachlicher (kein Recht dazu, faktisch keine Einschränkung...) oder formaler (z. B. keine angemessenen Fristen) Fehler...
  • ABER ob ihr in EUREM Garten EUER Laub unter EUREM Baum wegfegt oder nicht - das geht den einen feuchten Kehrricht an...
  • Einzige Ausnahmen, die mir grad einfallen sind: er ist euer Vermieter? es geht von eurem Garten ein Gefahr aus (Schädlingsmassenvermehrung, z. B. Borkenkäfer)? Oder das ganze ist ne Kleingartenanlage mit konkreten Bewirtschaftungsregeln?

Also: so what?

Dennoch wäre mal zu schauen, ob das Problem nicht in einem Gespräch geklärt werden kann? Was ist eigentlich sein Problem? Warum macht ihr das anders? Kann er eure Gründe (beispielsweise für den Bodenschutz, Ökologie, Zeitmangel, oder im Zweifel einfach "Naturnähe"...) zumindest anerkennen?

Kann euch nachfühlen: mein Garten IST die Wildnis himself, ein Teil der Nachbarn sicher "not amused" - aber ich werde auch drauf angesprochen, wie schön es ist, dass bei mir so viele Vögel singen... Oder jemand fragt, ob er/sie von meinen Weinblättern (zum Kochen) oder Rosenranken (wegen den Hagebutten) haben kann... Und sowas...

= Wie sagte schon Schillers "Teller Willi":

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, ob Dein Vater seinen Garten pflegt ist vollkommen egal. Bäume und Sträucher dürfen nur nicht Bürgersteige und Straßen überwachsen.

Tatsächlich muss man dafür sorgen, das Bürgersteige laubfrei etc. sind. Was aber auf dem privaten Garten passiert, solange kein Baum den Zaun überwuchert, kann den Nachbarn gepflegt egal sein.

Wir leben in einem Haus und hinter unserem Haus ist unser Garten. Und es ist noch nichts rübergewachsen also verstehe ich die Nachbarn auch nicht?

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Scheinbar war dies nur eine Androhung, um deinen Vater in Zugzwang zu setzen.

Die können deinen Vater nur anzeigen, wenn sie durch den ungepflegten geschädigt werden.