Garagenhof / Fläche von Gemeinschaftseigentümer abkaufen

Karte - (Recht, Immobilien, Grundstück)

6 Antworten

Machbar ist alles - nur sehr teuer, da neben der Zustimmung aller Miteigentümer (ca. 16) sowohl die Teilungserklärung als auch alle einzelnen Grundbücher (ca. 16) geändert werden müssten! Alleine Die Gebühren dürften dann locker bei 2000 Euro liegen...

Hmm, natürlich möchte ich die günstigste Variante bzw. einfachste Variante wählen. Wenn es aber möglich wäre, die Fläche nur von einem Eigentümer zu kaufen, wäre es auch nur ein Grundbucheintrag... Und wenn es reicht ,die Zustimmung zum Bau der anderen Eigentümer zu haben, könnte man es ja einfach schriftlich (z.B. in einem Vertrag) festhalten... Wäre das realistisch ?

Kleiner Nachtrag... Wäre es denn denkbar, nur von einem einzelnen Nachbarn die benötigte Fläche bzw. den benötigten Anteil abzukaufen ? Reicht dann eine schriftliche Genehmigung der anderen Garagenhofeigentümer aus um auf den zu beschreibenden Platz eine Garage zu errichten ? Dann wäre es ja auch notariell einfacher zu handhaben... Stichwort Sondereigentum... Danke nochmals für Eure Hilfe!

erstmal im Bebauungsplan nachsehen ob du bauen darfst., Dann jeden einzelnen fragen ob er dir seinen Anteil abkaufen würde. Dann müsst ihr euch auf einen Preis einigen. dann kommt es zum Kaufvertrag beim Notar. Eintragung ins Grundbuch. Gunderwerbssteuer bezahlebn, Eintragung ins Grunbuch bezahlen, dann Bauantrag genehmigen lasse und dann kannst du bauen.alles ziemlich aufwendig.....alternativ baut die Gemeinschaft dort eien Garege und vermietet an dich, wäre schneller und einfacher

Hallo Tapri, vielen Dank für die Antwort. Also mieten würde ich das natürlich ungern. Und ob ich die Nachbarn dazu bringe selber solche ein Bauvorhaben durchzuziehen ist eher fraglich... Muss denn im Falle des Verkaufs tatsächlich dann jeder Einzelne zum Notar gehen ???

@ChrisKolumb04

ne Vollmacht reicht auch. Aber ich verstehe nicht, dass ihr keine Eigentümergemeinschaft habt/seid bzw. einen Verwalter abt bei so einer Anlage...... Du brauchst auf jedenfall die Zustimmung von jedem einzelnen und vorallem müsst ihr euch über den Preis einig werden.....

@tapri

Kleiner Nachtrag... Wäre es denn denkbar, nur von einem einzelnen Nachbarn die benötigte Fläche bzw. den benötigten Anteil abzukaufen ? Reicht dann eine schriftliche Genehmigung der anderen Garagenhofeigentümer aus um auf den zu beschreibenden Platz eine Garage zu errichten ? Dann wäre es ja auch notariell einfacher zu handhaben... Stichwort Sondereigentum... Danke nochmals für Eure Hilfe!

kleiner Nachtrag hast du mal in der Teilungserklärung nachgelesen ob dir nicht dieser leere Teil bereitsgehört aber eben unbebaut?

Das habe ich natürlich als allererstes nachgesehen... Aber mir gehört nur ein Anteil an den Zugangswegen zu meinem Reihenhaus... Eine Teilungserklärung gibt es eigentlich keine! In den Grundbüchern ist nur eingetragen, dass der Anteil am Flurstück "soundso" 2/32 ist, Flurstück soundso" 3/16 usw.

@ChrisKolumb04

schade. dann musst du wohl alles ablaufen. m die Eigentümer rauszubekommen würde ich kurze nette Schreiben an die Garagentür kleben mit Bitte um einen kurzen Anruf

Zuerst solltest Du klären, ob Du da überhaupt eine Garage bauen darfst. Das ergibt sich aus dem Bebauungsplan.

Wenn Du öffentlich-rechtlich eine Garage bauen darfst musst Du das Grundstück der "Gemeinschaft" abkaufen. Dazu müssen alle Miteigentümer zustimmen. Wenn die Gemeinschaft nach WEG besteht ist das nicht einfach und sehr zeit- und kostenaufwendig.

Wenn die Gemeinschaft Dir das Grundstück verkaufen will musst Du eine Vermessung durch das Katasteramt/Vermessungsamt durchführen lassen und dann Mitglied der Gemeinschaft des Gemeinschaftsgrundstücks werden.

Hmmm, habe ich zwar im einzelnen noch nicht geklärt, aber ich gehe mal schwer davon aus, dass man die Fläche bebauen darf da es ja quasi eigentlich so vorgesehen war. Nur hatte halt warscheinlich damals irgend einer von den Hauseigentümern kein Interesse daran und so ist die Fläche eben frei geblieben...

Ob es sich um eine Gemeinschaft nach WEG handelt weiss ich leider nicht. Es gibt aber keine Eigentümerversammlungen oder sowas... Wie kann ich das denn herausfinden ? Die Häuser/Garagen sind alle Anfang der 60er entstanden. Zu jedem Haus gehört quasi eine Garage dazu (außer bei mir :-( ) und jeder Hauseigentümer hat ein Miteigentum an dem Garagenhof. Ich z.B. bin auch Miteigentümer von den Zufahrtswegen zu meinem Haus... Wenn es nach WEG sein sollte, dann kann ich mein Projekt ja wahrscheinlich schon vergessen...???

Fällt mir noch ein: Wie kriege ich denn alle Eigentümer am Besten heraus ? Ein paar kenne ich natürlich... Aber leider nicht alle 16 Garageneigentümer...

@ChrisKolumb04

Wenn die Garage baurechtlich zulässig wäre wäre dort bestimmt schon ein Garagenflurstück ausgewiesen worden. Wie gesagt: Bebauungsplan einsehen! Am besten von einem Fachmann (bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser) klären lassen; zu Nachfragen bei der Bauaufsicht siehe meinen Tipp:

http://www.gutefrage.net/tipp/bei-fragen-zum-oeffentlichen-baurecht-bauamt-fragen

Die anderen Eigentümer werden schon wissen, welchen Rechtstatus die Gemeinschaftsfläche hat, welche Verpflichtungen der einzelne Miteigentümer vertraglich eingehen muss und wer sonst noch Miteigentümer ist.