Garagen Vermietung, kann man Winterdienst dem Mieter übertragen?

5 Antworten

Wichtig vorab: Garagen nie zusammen mit einem Wohnungsmietvertrag vermieten. Immer mit Einzelverträgen. Dann kannst du sie auch jederzeit kündigen. Mietvertrag fertigen und genau definieren, in welchem Bereich welche Arbeiten und wann durchgeführt werden sollen. Evtl. einen Plan - Schneekarte - machen, wer wann Winterdienst zu machen hat. In meinem Mehrfamilienhaus habe ich eine Schneekarte. Dort steht, in welcher Reihenfolge die Mieter den Bürgersteig zu räumen etc. haben. Das könntest du bei den Garagenmietern genauso machen. Andererseits könnte der Vertrag auch so aussehen, dass jeder Mieter einen genau bezeichneten Bereich vor seiner Garage zu räumen hat. Auch die evtl. gemeinsame Ausfahrt muss allerdings berücksichtigt werden. In den Mietvertrag schreiben, dass bei Nichterfüllung des Vertrages ein Unternehmen damit beauftragt wird und die Kosten dem Mieter berechnet werden.

Genauso wie bei einem Wohnungs-Mietvertrag kannst du diese Pficht auf die Mieter deiner Garagen deligieren. Wichtig ist, dass du dazu eine rechtlich anerkannte Klausel verwendest und die Mieter nicht sittenwidrig oder einseitig belastest (zum Beisoiel mit überzogenen Forderungen). Ein Verweis auf die jeweils gültige Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde dürfte hilfreich sein, da dann automatisch sichergestellt ist, dass die jeweiligen Zeitfenster geregelt sind. Weiterführende Informationen rund um das Thema Garagen findest du unter http://www.gewa.de/fertiggaragen.php.

Du meinst, den Winterdienst vor den Garagen? Macht bei mir jeder Mieter selbst, ich hab in den Mietvertrag aufgenommen, dass jeder Mieter selbst dafür Sorge zu tragen hat, dass die Garagenzufahr von Schnee und Eis befreit wird und ich dafür keine Verantwortung trage. Und wieso sollte man das nicht machen dürfen?

Wenn Du die Mietverträge entsprechend formulierst, dann bist Du aus der Haftung.

Mir gehören 5 Garagen, die ich gern vermieten möchte. würde den Winterdienst aber gern den Mietern übergeben. Damit ich dann keine Arbeit mit habe. Darf man das machen? Und wie kann man das vertraglich regeln?

Mit entsprechender Klausel im Mietvertrag. dennoch bleibt eine Überwachungs- und Kontrollpflicht:

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Karlsruhe_2-O-32406_Raeumpflicht-des-Mieters-Vermieter-kann-Raeumpflicht-und-Streupflicht-auf-Mieter-abwaelzen.news9041.htm

MfG

Johnny