Funktionsprüfung Rauchmelder, 1. Termin nicht anwesend, 2. Anfahrt bezahlen?

2 Antworten

Ein erster Ersatztermin muss kostenlos sein. Rechnung zurückweisen. Ein Hinweis am schwarzen Brett ist auch nicht immer wahrnehmbar.

Hallo albatros,

wo kann ich das nachlesen, um meinem Vermieter direkt eine Quelle mitteilen zu können? Gibt es hier bspw. einen Paragraphen im BGB (habe hier um § 535 rum nichts nützliches gefunden), auf welchen ich verweisen kann?

@AndyH1987

 (LG München, Az: 12 O 7987/00

Hier ein entsprechendes Urteil.

@albatros

... in rd. 1995 gab es dort schon Rauchmelder zu Lasten der Mieter?

@schleudermaxe

Es geht um die Terminierung, egal ob Ablesung HKV, WZ oder Wartung von Geräten.

Dann solltest du genauso widersprechen, mit diesen Argumente. Nicht jeder hat gerade dann Zeit wenn Termine ausgemacht werden. Aber du hättest schon dafür sorgen sollen, dass jemand da ist.

Egal, widerspreche so und dann siehst du was passiert.

Ich finde es sowieso lächerlich, dass eine Firma dafür beauftragt werden muss. Hier kommt ein Bekannter des Verwalters und drückt den Knopf.... Das nennt man dann Wartung und kassiert Geld dafür.