Führerscheinentzug in der Probezeit. Was erwartet mich?
Guten Tag,
Nun hab ich es wahrscheinlich endlich geschafft die 3 A-Verstöße zusammen bekommen und die Behörden jagen mich und meine Fahrlizens🙈
Zu meiner Situation:
1. A Verstoß => 21.12.2017: 26kmh Innerorts überschritten => Anordnung Aufbauseminar (habe ich natürlich durchgeführt) + Probezeitverlängerung
2. A-Verstoß => 11.03.2018: Zivis auf 5/10 aufgefahren => Ermahnung
3. A-Verstoß => 01.01.2020: 22kmh innerhalb überschriften => Empfehlung einer freiwilligen psychologischen Beratung (diese habe ich ausgelassen da Sie mich nur Geld gekostet hätte und ich keinen Nutzennin ihr gesehen habe)
Meine Probezeit wäre im Mai 2021 endlich vorbei gewesen doch jetzt ist das nächste große Ding => 11.01.2021: Polizei hat Anzeige wegen Handy am Steuer erstattet => daraus wird nun der Führerscheinentzug folgen wenn es mir nicht gelingt diese irgendwie erfolgreich anzufechten...
Ich habe einen Termin mit meinem Anwalt ausgemacht den ich btw. selbst bezahle da ich Genie keien Verkehrsrechtschutz habe.. deswegen stelle ich mich darauf ein das ganze nicht vor Gericht zu ziehen weil ich die Erfolgschancen gegen 2 Beamte gering einschätze und ich nicht mit meinem Privatvermögen die Prozesskosten tragen möchte. Aber daruber werde ich mit meinem Anwalt dann noch sprechen...
Nun zu meiner Frage:
Bei der Recherche im Internet zum Worst Case finde ich 2 verschiedene Möglichkeiten und bin mir nicht sicher welche auf mich zutrifft..
Der Führerscheinentzug zieht eine 6Monatige bis 5Jährige Sperrfrist und die Anordnung zur MPU mit sich.
Szenario 2: (Quelle: Straßenverkehrsordnung Paragraph 2a)
Der Führerscheinentzug zieht eine 3monatige Sperrfrist ohne Anordnung zur MPU oder sonstigen Maßnahmen mit sich und nach den 3Monaten kann ich bei der zuständigen Behörde einen neuen abholen bei dem mir sogar der Rest meiner alten Probezeit als neue gesetzt wird (Sprich: etwa 4 Monate und dann wäre ich ein "normaler" Autofahrer)
Könnt ihr mich da bitte aufklären auf was ich mich da beziehen darf und ob ich das evtl. falsch verstanden habe.
Vielen dank für alle Antworten schonmal im Vorraus.
Grüße und bleibt gesund!
9 Antworten
Wenn Du alle 3 Probezeitmaßnahmen bereits durch hast , und nun wieder echt einen "A" , dann ist die Fahrkarte durch vorläufigen Widerruf erst mal weg im Sinne der besonderen Probezeitregeln .
Vorläufiger Entzug oder Widerruf sind da allerdings auch nicht mit einem Fahrverbot zu verwechseln . Nur bei einem Fahrverbot bekommst Du Die Pappe nach dessen Ablauf von alleine Zurück .
Handy am Steuer ( während der Fahrt ) ist allerdings in der Probezeit ein schwerwiegender A-Verstoß .
Wenn die 2.Stufe ( Verwarnung + Empfehlung der Teilnahme an einer VP-Beratung ) schon rechtswirksam seitens der FSST angeordnet und abgelaufen war , so bist Du nun mit Handy am Ohr a. A.
Dann wird die FE entzogen und muß tatsächlich neu beantragt werden. Bei Probezeit-Versagern dann normalerweise nur mit vorheriger MPU-Auflage .
Da Deine verlängerte PZ nach eigenen Angaben bis Mai 2021 laufen soll , aber der neue "A" schon im Januar 2021 geschah , wirst Du nun Deine Fleppe echt los sein. .
Deine Fragestellung an sich klingt aber teilweise nicht schlüssig zwischen 1 und 2 + 3 .
Aber egal , nun 01 - 2021 mit dem Handy am Ohr wird Dir das Genick brechen .
Wurdest Du damit hinreichend erkennbar geblitzt , oder haben Dich 1 bis schlimmstenfalls zwei Polizisten eindeutig telefonieren sehen am Steuer bei laufendem Motor , dann bist Du nun relativ wahrscheinlich nun a.A. in Deiner Situation und argumentativen Glaubwürdigkeit .
Da diskutiere ich nun auch nun nicht weiter in Folgespekulationen , denn ich habe schlicht und einfach auch noch anderes zu tun .
Kann man es Dir schon jetzt nachweisen , dann hast Du demnächst keine Fahrerlaubnis mehr und mußt anders als bei einem Fahrverbot später irgendwann mal neu beantragen .
Empfehlung einer freiwilligen psychologischen Beratung
Nachdem Du Dich dieser ( damals noch freiwilligen ) Beratung entzogen hast, ....
https://dejure.org/gesetze/StVG/2a.html
(7) .... In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen.
...... wird jetzt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine MPU angeordnet werden.
Mit sowas wartet man doch bis die probezeit vorbei ist. Vorher nie mehr als 20km/h zu schnell und immer genug abstand halten. Und handy sollte man auch nach der probezeit nicht am steuer benutzen
Alt 3: Drei Monate Sperre und MPU
Solche Typen wie Dich sollte man dauerhaft vom kfz Verkehr ausschließen.