Führerschein, Perfektionsfahrt?

2 Antworten

Alles halb so wild.

Werden nicht alle vorgeschriebenen Module der Mehrphasenausbildung (Perfektionsfahrt/en und Fahrsicherheitstraining) innerhalb von zwölf (Klasse B) 14 Monaten (Klassen A1, A2 oder A) nach Erteilung der Lenkberechtigung absolviert, erhält die Fahranfängerin/der Fahranfänger ein Erinnerungsschreiben und vier Monate Nachfrist.

Wird innerhalb dieser vier Monate die Ausbildung nicht absolviert, verlängert sich die Probezeit um ein Jahr und es gibt eine weitere Nachfrist von vier Monaten.

Wird innerhalb der zweiten Nachfrist die Absolvierung der fehlenden Module wieder nicht nachgewiesen, kommt es zum Entzug der Lenkberechtigung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Nachweis erfolgt.

Die Behörde kann in bestimmten Fällen ( schwere Erkrankung, Schwangerschaft) für eine angemessene Zeit vom Entzug der Lenkberechtigung absehen, wenn dies nachgewiesen wird.

uniqueregret 
Fragesteller
 05.02.2018, 15:10

Dankeschön!!

Was ist eine Perfektionsfahrt?! Habe meinen 2016 gemacht und wüsste nicht dass dort mal dieses Wort gefallen ist

uniqueregret 
Fragesteller
 05.02.2018, 14:25

Ich komme aus Österreich, vielleicht ist das nur hier der Fall. Man muss innerhalb 3 Monaten nach dem Erwerb des Führerscheins eine „Fahrt“ in einem Fahrtechnikzentrum ablegen. Natürlich muss man da wieder dafür zahlen. Nach der 1. Perfektionsfahrt macht man noch zusätzlich ein Fahrtsicherheitstraining, und 3 Monate nach der 1. Pf, kommt die 2. Perfektionsfahrt.