Führerschein auf Probe Auffahrunfall

2 Antworten

Nein, du hast keine Probezeitmaßnahmen zu befürchten, weil deine Ordnungswidrigkeit noch im Verwarnungsbereich, also zwischen 5 und 55 Euro liegt. Verwarnungen werden auch nicht ins Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Erst ab einem Bußgeld von 60 Euro musst du mit einem Aufbauseminar und Probezeitverlängerung rechnen, wenn es sich um einen A-Verstoß (z.B. überhöhte Geschwindigkeit) oder um zwei B-Verstöße (z.B. Handy am Ohr) handelt.

sehr unwahrscheinlich.