Führerschein am Sonntag bekommen?
Ich will an meinen 18. Geburtstag unbedingt mit meinem Motorrad fahren, jedoch ist der Geburtstag an einem Sonntag. Jetzt hab ich auch schon mehrmals im Internet gelesen, und mein Onkel (Beamter) hats auch gesagt, dass man den Führerschein auch bei der Polizei abholen kann, hat da jemand schon mit erfahrung und wenn ja wie läuft das genau dann ab? Prüfung hab ich schon längst hinter mir und die Bescheinigung zuhause.
6 Antworten
Frag mal bei deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach . Am besten Persönlich vorsprechen .
Mein Neffe hatte das gleiche Problem auch Sonntags Geburtstag .
Er bekam seinen Führerschein schon Freitags zuvor , musste etwas Unterschreiben das er erst Sonntags fahren darf .
Evtl. lässt sich deine Behörde auf etwas ähnliches ein .
Hast du so eine Prüfbescheinigung ?
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8a.html
Mit dieser ist deine Fahrerlaubnis erteilt , und du darfst mit dieser und einem Ausweis auch fahren
Das ist eine Bescheinigung das ich die Prüfung bestanden habe
Mit der Prüfbescheinigung kannst du ab 0.00 Uhr fahren, sobald der Sonntag angebrochen ist. Die ist genau so gültig wie der richtige Führerschein. Du musst nur deinen Perso dabei haben.
Das ist ja aber nur die Bescheinigung, das ich bestanden hab, brauche ich nicht einzig und allein den Führerschein für A2?
Nein. Die Prüfbescheinigung, dass du den Führerschein bestanden hast in Verbindung mit dem Altersnachweis ist maßgebend. Damit kannst du - soweit mir bekannt ist - noch drei Monate lang fahren.
Kann es sein das du das mit der bf-17 Bescheinigung verwechselst? Mit der darf man noch 3 Monate allein fahren?
Und nur in dem Land in dem man den Führerschein gemacht hat! Sonst ist der Vorläufigefphrerschein nicht gültig.
Nein, ich verwechsle da gar nichts. Die Prüfbescheinigung und der Altersnachweis, dass man volljährig ist ist gleichbedeutend mit dem Führerschein. Es ist egal, ob es sich dabei um den Auto oder Motorrad-Führerschein handelt.
Warum steht dann ausdrücklich darauf, das mit der Bescheinigung auf keinem Fall das führen von Kraftfahrzeugen erlaubt ist?
allerdings nur wenn es sich um eine Bescheinigung nach § 22 Abs.4 Satz7 FEV Anlage 8a handelt . ansonsten nicht !
Du wirst es - knapp - überleben. Das kommt doch wirklich nicht auf einen Tag an. Wenn du Glück hast und vernünftig bist, wirst du deinen Führerschein sehr lange behalten, das wünsche ich dir von Herzen. Fahr vorsichtig !
Hallo, dass wird eher nichts mehr werden.. aber ja, sowas gibt es.
Man kann bei der Führerscheinstelle anfragen ob sie den Führerschein bei der Polizei hinterlegen.
warum sollte es eher nichts mehr werden? ich hab erst in 3 Wochen Geburtstag
Weil ich von einigen Landkreisen weiß, dass sie das nicht mehr machen. Da kannst du nur anfangen.. grad weil du ja einen Tag später schon abholen kannst. Sowas geht meist nur bei Feiertagen etc.
ich würd sagen fahr einfach. Wenn dich wer aufhält zahlst du um die 60 Euro. Aber die Wahrscheinlichkeit ist eher gering.
sonst, Probier das mit der Polizei :) Achja, in 2-3 Wochen ist es extrem kalt, zieh dich warm an!
das stimmt, da muss ich mich dick anziehen :) ,aber so ein Typ bin ich dann doch nicht der am Tag davor auf Risiko ohne Führerschein fährt. Ich frag mal bei der Führerscheinstelle nach.
Wie kommst du auf 60 Euro? Das ist kein Schwarzfahren, das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis und kann mit bis zu 1 Jahr Gefängnis bestraft werden.
sie hat ja die fahr Erlaubnis!!!
nur den Führerschein nicht dabei...
Das sehe ich anders. Sie hat nur die Bescheinigung, dass sie die Prüfung bestanden hat. Für das Erreichen der Altersgrenze fehlen ja offenbar ein paar Tage, sonst hätte sie gleich eine Fahrberechtigung bekommen, die dann auch zum Fahren berechtigt, sonst darf sie nicht.
naja. Sie will ja an ihrem 18ten Geburtstag fahren. Somit hätte sie an ihrem 18 Geburtstag sich den Führerschein von der Behörde holen können. Aber da Sonntag ist kann sie ihn nicht holen.
hat aber trotzdem im Führerschein Register die Fahrerlaubnis.
jedoch bekommt man heutzutage wenn man die Prüfung besteht so einen Zettel, der als Vorläufiger Führerschein gilt/Pfrüfungsbescheinigung.
Das stimmt; aber nicht, wenn man noch nicht 18 ist. Die Altersgrenze gilt, und daran hat sich auch der Prüfer zu halten.
Ach das wär cool wenn das bei mir auch so ginge :) ich frag Mal morgen nach.