Führerschein A1 nach Unfall in probezeit weg?

5 Antworten

Zunächst muss nun erst einmal abgewartet werden, ob eine Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit überhaupt ergeht und was Eurem Sohn per Bussgeldbescheid dann überhaupt vorgeworfen wird.

Wenn er bislang innerhalb der Probezeit noch nicht verkehrsrechtliche auffällig wurde, droht ihm selbst für den Fall eines A-Verstosses oder 2 B-Verstössen kein Widerruf seiner Fahrerlaubnis auf Probe.

Bei 1 x B ( gnnerell der erste schwerwiegendere Verstoss ) passiert führerscheinrechtlich erst mal garnichts. Sollte es ein sehr schwerwiegender "A-Verstoss " werden, müsste er auf eigene Kosten ein Aufbauseminar absolvieren.

Ihr könnt jetzt aber leider erst einmal nur abwarten, ob, und was in den nächsten etwa 3 - 6 Wochen zum Vorfall dann in der Post landet. Dann können wir mal weiter sehen, was noch gemacht werden kann.

Er hat einen Punkt bekommen, darrauf lässt sich schließen das er einen schweren Delikt begangen hat (a Delikt oder b Delikt   Ich weis nicht mehr welcher von beiden schwerer ist)

Es gibt leichte Verstöße zB
Falsch parken
Unter 20kmh zu Schnell
Diese Verstöße sind Leiche Delikte und werden nur mit einem Bußgeld bestraft  der Führerschein wird bei diesen Delikten bei fahranfängern nicht entzogen (das weis ich weil ich selber den Stress schon hatte)

Es gibt größere Delikte zB
Mit Handy am Steuer
Alkohol
Über 20kmh zu schnell

Diese Delikte werden mit einem oder mehreren Punkten bestraft.
Und den fahranfängern wird die Fahrerlaubnis entzogen. (Oder man muss nochmal ne Schulung machen)
So ganz genau weis ichs auch nicht
Aber ich würde einfach auf ein Brief warten. Wenn die was von dir wollen sind sie meistens sehr eh sehr schnell.

Allerdings finde ich diese Begründung der Polizei schon sehr wiederlich.
In diesem Fall sollte man schon nochmal drauf eingehen, so wie du das beschrieben hast klingt mir das eher mehr nach unrecht als nach recht,

Da man  ein Motorrad, das gerade 5m Neber einem auf dem Boden rutscht  nur sehr SEEEHR schwer kontrollieren kann.

Er soll einen Punkt bekommen, da der Polizist das so in seinem "Katalog" gefunden hat, als Begründung, er ist in den Gegenverkehr geraten... Aber in dem Bericht steht nichts davon, das es das Motorrad nach dem Sturz war... Ich weiß ja nicht, ob das relevant ist

Ich denke schon das es relevant ist.
Ist er in den Gegenverkehr gefahren, oder ist er in den Gegenverkehr gerutscht.
Macht schn n Unterschied. Finde ich...

Wenn es schon einen Punkt gibt, ist in der Probezeit auch mit einem Aufbauseminar und Pribezeitverlängerung zu rechnen.

Wenn er weggerutscht ist ist er auch nicht vorsätzlich auf die Gegenfahrbahn geraten und somit kann er dafür auch eigentlich nicht bestraft werden. Wenn er bei der Befragung angibt, er sei durch Rutschen auf sie Gegenfahrbahn gekommen und kein Zeuge (Unfallbeteiligter?) kann etwas anderes behaupten müssen die das auch so aufnehmen. Die Polizei kann ihn ja schließlich nicht für etwas bestrafen, was sie nur vermuten können. Eine Bestrafung darf nur aufgrund bewiesener Fakten erteilt werden.

Wenn er nicht zu schnell war und alles ordnungsgemäß war passiert gar nix

dann gäbe es aber kein Bußgeld von 100 € plus einem Punkt

Er soll einen Punkt bekommen, da der Polizist das so in seinem "Katalog" gefunden hat. Als Begründung für das geraten in den Gegenverkehr, obwohl es ja das Motorrad allein war nach dem Sturz. Ich weiß ja nicht ob das relevant ist