Führerschein ( Bf 17 ) ohne Begleitperson erwischt worden!
Hallo ..
Ich hab seit dem 12.12.2011 mein Führerschein .. aber da ich erst 17 bin hab ich nur denn Zettel bekommen wo ich nur MIT eine eingetragene Begleitperson fahren darf. Heute hab ich dies ohne meine Begleitperson ( Vater ) getan und wurde dabei erwischt.. Die Polizei schrieb sich alles auf und die meinten das es zum Gericht kommt, also mein Führerschein durfte ich noch behalten .. im Gericht wird entschieden was auf mich zu kommen wird..
Wisst ihr vllt von schlechter Erfahrung oder sonstiges was ungefähr auf mich zukommen wird ?
15 Antworten
Ich habs nochmal recherchiert:
Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt hier nicht vor, denn Sie hatten ja eine Fahrerlaubnis. Ihr Verstoß bestand darin, eine vollziehbare Auflage für diese Erlaubnis nicht befolgt zu haben. Das aber ist "lediglich" eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß Bußgeldkatalog wie folgt geahndet wird.
Das macht 50€ Bußgeld und einen Punkt. Außerdem wird die Fahrerlaubnis entzogen und nach einem Aufbauseminar erteilt.
Führt der Fahranfänger/die Fahranfängerin einen Pkw ohne eine benannte Begleitperson, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, eine Verlängerung der Probezeit und vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachzuweisen.
Hallo,
das wird wohl als fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet.
Du hast erfolgreich bewiesen, dass Du unreif für den Straßenverkehr bist, was bedeuten könnte, dass der Führerschein eingezogen wird.
Falls Du Glück hast, gibt es auch nur eine Nachschulung und eine Geldstrafe.
Dein Punktekonto in Flensburg hast Du wohl mit 6 Punkten eingeweiht.
Wie bist Du denn weiter gekommen?
Die Polizei hat Dich wohl kaum noch fahren lassen.
Für begleitetes fahren ist diese vorhanden.
Die Fahrerlaubnis ist auch ohne Begleitperson vorhanden^^
Es wurde in diesem Fall lediglich ein Auflagenverstoß begangen.
Dies ist etwas völlig anderes als Fahren ohne Fahrerlaubnis wie du schreibst.
Das begleitende Fahren ist eine Auflage, d. h. er hat "nur" einen Auflagenverstoß begangen.
Das Fahren ohne eine eingetragene Begleitperson erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Es droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister. Oft fällt das Bußgeld jedoch höher aus, da beim Fahren ohne Begleitperson in der Regel von einer vorsätzlichen Handlung auszugehen ist. Außerdem wird die Fahrerlaubnis widerrufen und darf erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar neu erteilt werden.
Dies ist ein Vertstoß gegen die Auflage begleitetes Fahren.
50,-€, 1 Punkt, A-Verstoß.
Zudem wird die Fahrerlaubnis widerrufen und eine Neuerteilung ist erst nach Absolvierung eines Aufbauseminars möglich, dies jedoch ohne weitere Einschränkungen.
P.S.
Kann es sein das ich dir gerade eben auch schon auf einem anderen Portal geantwortet habe ?
Ja hast du :) Ich denk mal auch, dass du recht hast .. denn so hab ich es auch noch im Kopf ! Danke.
Muss ich denn die Gerichtkosten auch tragen ? Wenn ja, wieviel werden es sein ?
23,50 € Bearbeitungsgebühren kommen zu der Strafe hinzu.
Das teuerste wird das Aufbauseminar werden welches je nach Region und Fahrschule zwischen 200 und 450,-€ liegen kann.
Dann halt Kosten für die Neubeantragung der Fahrerlaubnis.
bei mir an der Fahrschule 199 euro aufbauseminar und nochmal dann 50 euro ans verkehrsamt fuer die neubeantragung fuer denn karten führerschein ?
bei mir an der Fahrschule 199 euro aufbauseminar und nochmal dann 50 euro ans verkehrsamt fuer die neubeantragung fuer denn karten führerschein ?
Nein wird es nicht, eine Fahrerlaubnis ist ja schließlich vorhanden.