Führerschein ( Bf 17 ) ohne Begleitperson erwischt worden!

15 Antworten

Ich habs nochmal recherchiert:

Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt hier nicht vor, denn Sie hatten ja eine Fahrerlaubnis. Ihr Verstoß bestand darin, eine vollziehbare Auflage für diese Erlaubnis nicht befolgt zu haben. Das aber ist "lediglich" eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß Bußgeldkatalog wie folgt geahndet wird.

Das macht 50€ Bußgeld und einen Punkt. Außerdem wird die Fahrerlaubnis entzogen und nach einem Aufbauseminar erteilt.

Führt der Fahranfänger/die Fahranfängerin einen Pkw ohne eine benannte Begleitperson, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, eine Verlängerung der Probezeit und vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachzuweisen.

Hallo,
das wird wohl als fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet.
Du hast erfolgreich bewiesen, dass Du unreif für den Straßenverkehr bist, was bedeuten könnte, dass der Führerschein eingezogen wird.

Falls Du Glück hast, gibt es auch nur eine Nachschulung und eine Geldstrafe.
Dein Punktekonto in Flensburg hast Du wohl mit 6 Punkten eingeweiht.

Wie bist Du denn weiter gekommen?
Die Polizei hat Dich wohl kaum noch fahren lassen.

das wird wohl als fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet

Nein wird es nicht, eine Fahrerlaubnis ist ja schließlich vorhanden.

@Leon97531

Für begleitetes fahren ist diese vorhanden.

@RuedigerKaarst

Die Fahrerlaubnis ist auch ohne Begleitperson vorhanden^^

Es wurde in diesem Fall lediglich ein Auflagenverstoß begangen.
Dies ist etwas völlig anderes als Fahren ohne Fahrerlaubnis wie du schreibst.

@RuedigerKaarst

Das begleitende Fahren ist eine Auflage, d. h. er hat "nur" einen Auflagenverstoß begangen.

Das Fahren ohne eine eingetragene Begleitperson erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Es droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister. Oft fällt das Bußgeld jedoch höher aus, da beim Fahren ohne Begleitperson in der Regel von einer vorsätzlichen Handlung auszugehen ist. Außerdem wird die Fahrerlaubnis widerrufen und darf erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar neu erteilt werden.

Dies ist ein Vertstoß gegen die Auflage begleitetes Fahren.

50,-€, 1 Punkt, A-Verstoß.

Zudem wird die Fahrerlaubnis widerrufen und eine Neuerteilung ist erst nach Absolvierung eines Aufbauseminars möglich, dies jedoch ohne weitere Einschränkungen.

P.S.
Kann es sein das ich dir gerade eben auch schon auf einem anderen Portal geantwortet habe ?

Ja hast du :) Ich denk mal auch, dass du recht hast .. denn so hab ich es auch noch im Kopf ! Danke.

@Ahnungslos91

Muss ich denn die Gerichtkosten auch tragen ? Wenn ja, wieviel werden es sein ?

@Ahnungslos91

23,50 € Bearbeitungsgebühren kommen zu der Strafe hinzu.

Das teuerste wird das Aufbauseminar werden welches je nach Region und Fahrschule zwischen 200 und 450,-€ liegen kann.

Dann halt Kosten für die Neubeantragung der Fahrerlaubnis.

@Leon97531

bei mir an der Fahrschule 199 euro aufbauseminar und nochmal dann 50 euro ans verkehrsamt fuer die neubeantragung fuer denn karten führerschein ?

@Leon97531

bei mir an der Fahrschule 199 euro aufbauseminar und nochmal dann 50 euro ans verkehrsamt fuer die neubeantragung fuer denn karten führerschein ?