Fristlose Kündigung eines Koma-Patienten

8 Antworten

Ich nehem an, der Vater deiner Freundin wurde dort erst eingestellt? Dann hat er gewiss auch eine Probezeit - und in dieser Zeit dürfen beide Parteien ohne Angabe von Gründen kündigen.

schon, aber nicht im Krankheitsfall! Habe auch jahrelang bei verschiedenen Leiarbeitsfirmen gearbeitet, und kenne die Geflogenheiden der Papenheimer.

@Klosett

Krankheit gibt keinen Kündigungsschutz. Selbstverständlich kann auch während der Krankheit gekündigt werden.

ANMERKUNG bei der Kündigung handelt es sich nicht um eine Fristlose Kündigung wie die Überschrift impliziert. Es handelt sich nach deinen Ausführungen um eine ordentliche Kündigung - gegen die in der Probezeit vorzugehen, wäre völlige Zeitverschwendung.

Es ist leider so, dass die Kündigung wirksam ist - ob sie rechtens wäre, kann nur ein Gericht klären wenn man gegen die Kündigung vorgehen möchte. Das geht jederzeit, auch wenn noch kein Kündigungsschutz besteht - folglich kann ein Antrag dann nur daraus bestehen, aus der außerordentlichen eine ordentliche Kündigung zu machen - mehr leider nicht, die Kündigung selbst wäre zu akzeptieren.

Durch das Krankheitsbild kann sich allerdings ergeben, dass die Krankheit länger dauern könnte und somit eine negative Gesundheitsprognose besteht, die betrieblichen Interessen sind hier auch im Vordergrund - eine Zeitarbeitsfirma lebt von der Verleihung, ist der Sklave krank, dann kostet er nur Geld für 6 Wochen.

Wenn man also selbst die drei Kriterien für eine Kündigung wegen der Krankheit zugrunde legt, wäre schon die Bedingungen für die außerordentliche Kündigung erfüllt.

Unterm Strich würde ein Verfahren nicht viel Sinn machen, die Chance auf Wandlung der Kündigung sind eher gering, die Erfolgsaussichten dabei nur 30%.

Erstmal vielen Dank für die umfangreichen Antworten. Wenn ich alles richtig verstanden habe, dann besteht die einzige Chance für die Familie darin, auf eine Nichteinhaltung der Kündigungsfrist hinzuweisen und so Krankengeld vor Gericht zu erstreiten?! Wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe, dann liegen zwischen Eingang der Kündigung und Kündigungsdatum 6 Tage. Somit ist die Kündigung tatsächlich nicht fristlos. Wenn jedoch im Tarifvertrag eine Kündigungsfrist von 14 Tagen festgehalten ist, dann würden hier 8 Tage fehlen und entsprechend müsste die Firma nachträglich Krankengeld für diesen Zeitraum zahlen. Es sei denn hier liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor, welcher auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde und dann bekäme der AN gar nichts. Habe ich das jetzt alles richtig wiedergegeben?

Eine außerordentliche Kündigung ist nach Deiner Schilderung nicht möglich. Auch nicht wegen dem Krankenschein.

Die Firma müßte eventuell sogar über den Kündigungstermin hinweg Entgeltfortzahlung leisten. Bis zu den normalen 6 Wochen die es vom AG gibt. Danach zahlt die KK, das ist aber entsprechend weniger.

Wenn in der Kündigung kein Grund steht, dann kann davon ausgegangen werden, dass die Kündigung wegen der Krankheit erfolgte. Aber nur wenn der AG keine andere Begründung geschrieben hat!

Und wenn die Kündigung dann offensichtlich wegen der Krankheit erfolgte ist der AG in der Pflicht Entgeltfortzahlung zu leisten.

Es geht hier also um mehr als 8 Tage.

Da der AN noch keine 6 Monate dort arbeitet unterliegt er keinem Kündigungsschutz.

Die Kündigungsfristen sind bei einer Leihfirma in Tarifverträgen festgehalten. Dort solltest Du nachsehen, ob die Frist richtig ist. Halt ich aber für möglich, dass die Frist stimmt. Fristlos ist sie ja nicht.

Sollte die Frist aber nicht stimmen kann der AN in diesem Fall auch nach der 3 Wochenfrist der Kündigung wiedersprechen (also beim Arbeitsgericht) Aber der Arbeitsplatz ist futsch. Der Termin würde dann geändert.

Der verspätete Krankenschein hat damit weniger zu tun.

Noch eins: Die Frist beginnt immer erst nach Erhalt der Kündigung zu laufen. Rückwirkend geht nicht.

Leider kann in der Probezeit (gehe ich mal von aus, weil er nur zwei Wochen dort gearbeitet hat, wenn ich die Frage richtig gelesen habe) ohne Angaben von Gründen gekündigt werden, ABER nicht fristlos. Eine Kündigungsfrist von 14 Tagen ist einzuhalten. Also: erstmal der Kündigung widersprechen.