Fristlos kündigen, wenn Vermieter keine Wohnungsgeberbestätigung ausstellt?
Hallo, Ich habe im August durch einen Übernahmevertrag/Vertragsanhang ein WG-Zimmer aus dem Mietvertrag einer bestehenden WG übernommen. 2 Monate danach hat die Hausverwaltung gewechselt. Als ich im Dezember/Januar endlich meinen Wohnsitz in Berlin ummelden wollte (vorher aus Mangel an Terminen im Bürgeramt nicht möglich), habe ich meine neue Hausverwaltung kontaktiert um mir eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen zu lassen. Ich hatte 4 Wochen Zeit um diese beim Amt nachzureichen. In dieser Zeit habe ich 13 mal bei der Hausverwaltung angerufen und 2 Emails geschickt. Auf die Emails kam nie eine Reaktion und bei den Telefonaten wurde ich jedes Mal vom Sekretariat abgewimmelt, wobei mir bei meinem letzten Anruf mitgeteilt wurde, dass sie keinen Mietvertrag von mir vorliegen hätten und laut ihren Unterlagen wohl noch mein Vormieter in der Wohnung gemeldet ist. Daraufhin habe ich ein Einschreiben per Post geschickt mit einer Kopie des Übernahmevertrags und der wiederholten Bitte um Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung. Nach 3 Wochen habe ich nun immer noch nichts gehört und die Ummeldung meines Wohnsitzes wurde rückgängig gemacht, sodass meine Post (wie z.B. Gehaltsabrechnung) zum Teil wieder an meine alte Adresse geschickt wird. Jetzt habe ich spontan die Möglichkeit zum 1.5. in eine andere Wohnung zu ziehen und möchte mich erkundigen, ob ich fristlos kündigen kann. Das Problem dabei ist unter anderem, dass ich meine jetzigen Mitbewohner nicht in Schwierigkeiten bringen möchte, die gerne in der Wohnung bleiben möchten. Ich wäre gerne bereit einen neuen Mieter für mein Zimmer zu finden. Allerdings weiß ich aber auch nicht, wie ich mit der Hausverwaltung in Kontakt treten soll, da, wie schon beschrieben, meine Kontaktaufnahme in jeglicher Art erfolglos blieb. Kann mir hier jemand weiterhelfen?
4 Antworten
schreibe dort noch mal hin was du vor hast also Einschreiben. Da erklärst du dass du zeitnah in andere Wohnung ziehen wirst. Da sie laut ihren Aussagen keinen Mietvertrag von dir vorliegen haben brauchste auch keinen Vertrag kündigen bzw Kündigungsfrist einhalten. Da setzte ihnen einen Termin z.B. 2 Wochen um zu antworten. Sollte nichts kommen ziehste in neue Wohnung
Idee gut, wenn Anna nicht eine Kopie des Nachtrages zum Mietvertrag der HV geschickt hätte.
Jetzt habe ich spontan die Möglichkeit zum 1.5. in eine andere Wohnung
zu ziehen und möchte mich erkundigen, ob ich fristlos kündigen kann.
Nein.
Die Weigerung dir die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen kannst Du beim Einwohnmeldeamt melden. Dann wird man dem Vermieter, notfalls mit einem saftigen Bußgeld, auf die Füße treten.
Aber muß dir der Vermieter (die HV) überhaupt die Bescheinigung ausstellen?
Bist Du tatsächlich Hauptmieter oder lediglich Untermieter?
So am Rande, solltest Du einer von mehren Hauptmietern mit einem gemeinsamen Vertrag sein, kannst Du allein gar nicht kündigen.
Mit wem hast du denn einen Mietvertrag geschlossen? Wenn du mit dem Hauptmieter einen Mietvertrag als Untermieter geschlossen hast, dann muss die Hausverwaltung dir auch keine Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen, sondern der Hauptmieter als dein Vertragspartner.
Ich habe im August durch einen Übernahmevertrag/Vertragsanhang ein
WG-Zimmer aus dem Mietvertrag einer bestehenden WG übernommen. 2 Monate danach hat die Hausverwaltung gewechselt.
Mit wem hast du denn diesen Übernahmevertrag geschlossen? Mit dem Hauptmieter? Mit der alten Hausverwaltung? Oder wurde der alten Hausverwaltung nur eine Mitteilung gemacht? Leider etwas undurchsichtig.
Der Wohnungsgeber ist dazu verpflichtet eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen - wer immer das auch bei dir ist. Verweigert derjenige diese, kannst du das dem EMA mitteilen, die werden dann schon tätig.
Ein Grund für eine fristlose Kündigung ist das allerdings nicht. Fristgemäß kannst du natürlich kündigen, sofern du nicht einen gemeinsamen Mietvertrag mit mehreren Hauptmietern hast.
Das heißt, die einzige Möglichkeit da rauszukommen wäre, dem Vermieter anzubieten einen Nachmieter zu suchen?
Versuchen kannst Du es. Bedenke aber das nicht nur der Vermieter, sondern auch die anderen Mitbewohner/-mieter diesen akzeptieren müßten.
Was ebenso bedeutet, dass die Chancen da kurzfristig rauszukommen, schlecht sind. Es braucht nur einer querschießen....
Du bist offenbar gar nicht Mieter, weil der Vermieter von dem
Übernahmevertrag/Vertragsanhang gar nichts weiß, deswegen wurde die ummeldung auch rückgägig gemacht .. eigentlich ist also noch andere Mieter und an Dich wurde (vermutlich unerlaubt) untervermietet ...
was mit den anderen in der WG ist, wäre mir an Deiner Stelle völlig egal ...
Teile der Hausverwaltung mit, dass du aus dem Zimmer (für das Du nach Angaben der HV sowieso keinen Meitvertrg hast) zu Ende April ausziehst ...
Du bist offenbar gar nicht Mieter, weil der Vermieter von dem
Übernahmevertrag/Vertragsanhang gar nichts weiß,
Inzwischen weiß die HV davon. Sie hat eine Kopie hin geschickt.
Und nur weil die neue HV davon angeblich nichts weiß , ist sie immer noch im Besitz eines gültigen Mietvertrages. Der wurde ja bereits mit der alten HV geschlossen. Da kann sich die neue HV nicht mit "ich weiß von nix" rausmogeln. Die haben die Mietverträge übernommen.
Der Übernahmevertrag wurde mit der alten Hausverwaltung abgeschlossen und wir sind zu dritt Hauptmieter. Das heißt, die einzige Möglichkeit da rauszukommen wäre, dem Vermieter anzubieten einen Nachmieter zu suchen?