Freundin einstellen oder nicht? (Minijob)
Hallo, ich stehe gerade vor einer für mich schwierigen Entscheidung.
Meine Freundin hat aktuell noch einen Minijob, der aber Ende Dezember endet. Nun hat sie aber noch keine 12 Monate zusammen (um genau zu sein hat sie 11) um ALG I zu beziehen. Ihr Arbeitgeber hatte für sie Beiträge in die AV eingezahlt.
Nun hat mich meine Freundin gefragt, ob ich sie nicht ein oder zwei Monate auf Minijob-Basis einstellen könnte, damit sie den ALG I-Anspruch erwirbt. Ich verdiene mein Geld als selbstständiger Webseitenbetreiber.
Ich bin da eher skeptisch, auch weil ich nichts über das Einstellen von Arbeitnehmern weiß. Wo liegen die Vor- und Nachteile für beide Seiten? Wie würdet ihr an meiner Stelle handeln?
Es sind ja immerhin auch 400€ oder so weniger für mich im Portemonnaie, das darf man auch nicht übersehen...
Danke schon mal im Voraus für eure Antworten!
7 Antworten
seit wann gibt es denn ALG 1 auf Minijobs, das wäre ja was ganz neues
Wenn Versicherungsbeiträge geleistet wurden, hat man Anspruch. Is dann natürlich entsprechend auch nur Mini und könnte einer Hartz IV Aufstockung bedürfen.
das wäre echt was ganz neues wenn ein Arbeitgeber für einen minijobber auch noch AV zahlt, ich halte das nicht für sehr wahrscheinlich
Spätestens ab dem 2. gibts ne Pflicht dazu, und beim ersten kann freiwillig gezahlt werden (wenn ein Hauptjob besteht gibts die Pflicht sowieso).
Abgesehen von dem zwischenmenschlichen "Problem" würde ich an deiner Stelle anhand des links mal prüfen, ob eine freiwillige Versicherung in die AV überhaupt jemals stattgefunden hat. Das geht so einfach nämlich nicht. Und wenn, hätte sie selbst den Antrag stellen und die Beiträge abführen müssen und nicht der Arbeitgeber. Also hat sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sowieso keine Chance auf ALG 1 und vllt hat sich die gesamt Überlegung ja damit schon erledigt.
Doch doch, steht auch auf ihrer Abrechnung das Beiträge in die AV abgeführt werden. Sie arbeitet übrigens selbst aktuell noch bei einer großen Versicherung und wenn dies nicht wissen.... ;-)
befindet man sich auf ganz schön dünnem Eis.
Falls noch aktuell: dann hat sie bestimmt einen Midijob, also ein Bruttolohn zwischen 450 € und 850 € monatlich - dann ist sie auch sozialversichert mit RV, AlV, KV und PV!
Ein Minijob bis max. 450 € ist niemals sozialversicherungspflichtig, sondern erst seit dem 1.1.2013 nur evtl. rentenversicherungspflichtig mit 3,9% vom Bruttolohn als RV-Beitrag.
Gruß siola
PS: Bei den Pauschalabgaben gibt es keinen Beitrag für eine Arb.losenversicherung- siehe mal den Link hier von der minijob-zentrale.de: www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_400_euro_minijob/04_pauschalabgaben/node.html
Nicht einstellen, das lohnt sich für beide nicht. 400 Euro für deine Freundin würden dich ca. 520 Euro im Monat kosten. Sie soll sich arbeitslos melden und sich einen anderen Job suchen. Weitere Auskünfte findes du unter http://www.minijob-zentrale.de/sid_F3DA6342C509BCAD3B11CD18610145F8/DE/0__Home/navNode.html?__nnn=true
beruf und privatleben stets trennen!!! ausserdem fällt das auf und dann ist das geheule groß weil dann bekommt sie garnix und kann sehn wo sie bleibt aber das is ja ihre sache...
Generell würde ich berufliches und freundschaftliches stets trennen. Meine Eltern sind unternehmer die viele arbeiter beschäftigen, wo sich sicherlich auch freundschaften entwickeln, aber sie wären niemals so dumm jmd zu beschäftigen nur aus nächster herzensgüte.
Auch für deine Freundin gibt es einen job wo man sie einige monate beschäftigen und tatsächlich brauchen kann. Wenn es bei dir nicht der fall ist, du also gar keine hilfe im moment brauchst, dann hast du deine frage selbst beantwortet.
Dein Vorteil wäre einzig und allein eine arbeitskraft die dir nützt und du somit mehr einnimmst als zahlst, ist dies nicht vorhanden hast du keinen vorteil.
Ihr aktueller Arbeitgeber hat ja in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, als müsste es meiner Meinung nach gehen, aber bin auch kein Experte.