Freund auf Bewährung und hat nh anzeige?

6 Antworten

Schwierig wäre es in der Tat wenn die Bewährungsstrafe auch wegen einem Verstoß gegen das BtmG erfolgt wäre. Relevant bei den Folgen ist aber immer die gesamte Lebenssituation und auch die genaue Situation mit den Vorstrafen. Ich bin selber im Bereich der Jugendgerichtshilfe tätig und kann auf jeden Fall sagen, dass solche Fälle bei Heranwachsenden meistens nicht mit einem Bewährungswiderruf enden, selbst wenn es voher schon BtMG-Geschichten gab- ganz ausschließen kann man es natürlich aber nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist noch keine Anzeige. Dein Freund soll sich erstmal zu der Tatsache äußern.

Irgendwie ist er doch an das Zeug rangekommenn, also muss er es auch besessen haben. Es wird ihm doch niemand was heimlich gegeben haben?

Das ist aber genau der Punkt rund um das Gesetz - einfach mutmaßen, dass jemand, der konsumiert hat, auch besessen haben muss, reicht nicht ;). Der Besitz muss eindeutig nachgewiesen werden. Entsprechend wäre es sehr ungeschickt, wenn er sich da ohne anwaltliche Unterstützung einfach zu äußert, wenn es darum geht, dass eventuell die Bewährung dadurch aufgehoben werden könnte...

Ab zum Anwalt damit!

Der Konsum ist in Deutschland tatsächlich nicht strafbar, nur Besitz und Handel. Außerdem stellt sich hier die Frage, wie die Polizei darauf aufmerksam werden konnte, dass er konsumiert hat, wenn er das "in einer Klinik" angegeben hat. Wenn er das dort nämlich einem Arzt mitgeteilt hat, dann stellt sich die Frage, wie die Meldung an die Polizei mit der ärztlichen Schweigepflicht ein Einklang zu bringen ist...

Entsprechend würde ich mir hier an der Stelle deines Freunds unbedingt anwaltliche Beratung und Unterstützung suchen, wie mit diesem Vorwurf umzugehen ist. Denn klar, wenn er auf Bewährung ist, wäre ein BTM-Verstoß durchaus ein Grund, dass die Bewährung kassiert wird und er doch noch in den (Jugend-)Knast muss...

Das mit der Schweigepflicht dachte ich mir auch. Hört sich sehr sonderbar an. Ich gebe dir in allen Punkten recht.

@Fragesteller ein Anwalt muss her!

hast du falsch gehört

hat er die 10 mon auch wegen btm?

dann wird die bewährung widerrufen und er sitzt ein

Der Besitz ist strafbar, nicht der Konsum.

@augsburgchris

er hat erwerb in mehreren fällen eingeräumt

vor dem arzt, der idiot

der geht ab

lies mal das letzte

@MerzwirdKanzler

Ja das steht er habe angegeben konsumiert zu haben und das regelmäßig zu machen. Das beweist noch keinen Besitz.

@augsburgchris

ich würde darauf wetten, dass er abgeht

Der Besitz muss erst mal nachgewiesen werden.

Ich würde auf das Schreiben nicht reagieren.

Aber die Polizei hat das nicht bei ihm gefunden die wussten nur das er das geraucht hat weil er im Krankenhaus deswegen war.

Aber kann es nicht sein das wenn man auf das Schreiben nicht reagiert das dann die Polizei einfach bei einem vor der Haustür irgendwann steht.

Und danke für deine Antwort 😊

@Taiger159

Das würde sie auch wenn man drauf reagiert und sie eine Hausdurchsuchung für notwendig erachten. Nachdem der beschuldigte aber bereits über die Ermittlungen informiert ist wird die nichts mehr bringen und daher vermutlich auch nicht genehmigt.

Er hat zwar das Recht sich zum Sachverhalt zu äussern aber nicht die Pflicht. Nachdem er aber beim Arzt schon so freimütig war bleibt ihm nur anzuraten in Zukunft zu dem verfahren die Klappe zu halten.