Fremdes Auto auf Tiefgaragenparkplatz

5 Antworten

HI,

du hast nicht viel Möglichkeiten. Die Polizei hilft dir hier nicht, weil es Privatgrund ist. Die könnten, wenn das Nummernschild dran wäre, den Halter feststellen. Das fällt aber in deinem Fall auch flach.

Möglichkeit zwei: das Fahrzeug abschleppen lassen. DAnn musst du aber sofort die Abschleppgebühren zahlen un diese dann bei dem Halter des Fahrzeugs wieder einklagen. Ob du die bekommst????????

Keine gute Lage in der du dich befindest.

Du könntest natürlich noch eine Parkkralle hinmachen. Die löst aber erstens dein Parkplatzproblem nicht und zweitens könnte dich der Falschparker auch noch wegen Nötigung anzeigen.

Also alles nicht so einfach.

Ist doch ein Witz. In was für nem vorkorksten Rechtsstaat leben wir eigentlich? Soll ich etwa 24/7 mit ner Pumpgun meinen Parkplatz bewachen oder was? Ich bezahle da überhaupt nichts.

Grundsätzlich richtig, außer bei der Parkkralle. Da wird's nix mit einer Anzeige wegen Nötigung.

Ich nehme an, an deinem Stellplatz steht dein Nummernschild oder Name?? Dann kannst du die Polizei rufen, die stellen den Halter fest.

Vorab solltest du aber im Haus rumfragen, ob jemand weiß, wem der Wagen gehört.

Die Polizei wird nicht helfen, da es sich um Privatgrund handelt.

da solltest du das Ordnungsamt informieren. Wohlmöglich von Osteuropäern gebunkert bis zur Abfahrt mit dem großen Treck

Ich ruf da Morgen (heute) mal an. Ich hab jetzt das Kennzeichen, da es vorne auf nem Aufkleber war (hinter der Frontscheibe).

Dem verpass ich SO nen Einlauf dass er mindestens zwei Wochen nicht mehr sitzen kann.

Das Ordnungsamt wird nicht helfen. Es ist gar nicht befugt, auf Privatgrund tätig zu werden.

Der Vorgang ist juristisch gesehen eine Besitzstörung. Geh' zur Polizei, möglicherweise ist das Fahrzeug gestohlen und die Kennzeichen wurden für eine Straftat mit einem anderen Fahrzeug verwendet. Da das Fahrzeug in "deiner" Tiefgarage" steht, findet's niemand. Die Polizei wird nach deiner Beschreibung in ihren Diebstahlsmeldungen suchen und dann hast du evtl. den Eigentümer, der das Ding zumindest wieder wegholt. Auch kann das Auto zwangsgeöffnet und über die FG-Nummer der letzte Halter ermittelt werden.

Abschleppen lassen gnadenlos. Dann kriegt er nämlich zur Strafe eine reingedrückt, weil er kein Kennschild hat

  1. Die Abschleppgebühren trägt aber zunächst einmal der Auftraggeber und nicht derjenige, dem das abgeschleppte Auto gehört.

  2. Eine Strafe kriegt man nur dann, wenn ein Urteil gefällt wird.

  3. Pkw, die kein Kennzeichen haben, dürfen auf Privatgrundstücken stehen.

@kosy3

Zu 3.) aber nicht auf fremden ohne Einwilligung des Berechtigten. Darf mich ja auch nicht einfach in deinen Garten setzen.