Welche Möglichkeiten habe ich wenn fremde Autos auf einem vermietetem Parkplatz parken?

15 Antworten

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Wenn es immer der Gleiche ist, würde ich eine Unterlassungsklage anstrengen.

Die Unterlassungsklage ist der Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung, mit der der Kläger eine künftige Beeinträchtigung oder drohende Störung rechtlich abwehren kann.

Sie gehört zum Bereich der Leistungsklage.

Eine Unterlassungsklage ist sowohl im Zivilrecht als auch im Öffentlichen Recht möglich. Ein Unterlassungsanspruch im Zivilrecht besteht bspw. aufgrund einer Eigentumsbeeinträchtigung (§ 1004 BGB), Besitzstörung (§ 862 BGB), Namensrechtsverletzung (§ 12 BGB) aber auch aufgrund von verbraucherschützenden Rechten.

Im Öffentlichen Recht stützt man die Ansprüche zumeist auf eine analoge Anwendung der zivilrechtlichen Normen. Eine solche Klage richtet sich zumeist auf die Abwehr bzw. das Unterlassen schlichten Verwaltungshandelns.

Der Unterlassungsklage geht oftmals eine formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen, voraus (Abmahnung).

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Unterlassungsklage

"Leider" ist es nicht immer der gleiche.

@Mondlachen

Unterlassungsklage androhen. Jedenfalls Beweis sichern. Mit Foto Uhrzeit, Kennzeichen und alles aufschreiben, bzw abspeichern.

@DrDralle

Danke werde ich machen.

@Mondlachen

...und Automarke und Farbe hab ich vergessen zu schreiben

Ja, Du kannst ihn abschleppen lassen, musst allerdings die Kosten vorstrecken und kannst sie Dir dann wieder holen. Oder besser eine Sperre die nur Du entsperren kannst. Dafür müsste eigentlich der Vermieter des Parkplatzes sorgen.

vorstrecken ist gut, meist kostet das um die 400 Euro und du musst es gerichtlich oder zumondestens per Anwaltsschreiben zurückholen

Hallo Mondlachen,

sprich mit dem Vermieter, dass Du an Deinem gemieteten Parkplatz ein Schild mit Deinem Kfz-Kennzeichen anbringen darfst, denn dann koenntest Du die Polzei rufen, wenn dort ein anderes Fahrzeug parkt.

Die bestellen dann den Abschleppdienst.

Ausserdem sollte die Sperre repariert werden, danach hast Du Ruhe.

Liebe Gruesse

Vermieter wurde schon informiert wegen der Sperre und mehrere Reparaturversuche wurden schon gemacht. Ein Nachbar beobachtete sogar das Leute an der Sperre herumdokterten bis sie auf ging-stellten sich dann auf den Parkplatz. Der Nachbar ging raus und hat gefragt was der Mist soll. Ihm wurden sehr aggressiv Schläge angedroht, da ist er lieber wieder gegangen. Verständlich.

@Mondlachen

wenn die an der sperre "herumdoktoren" bis sie aufgeht, dann kannst du sie wegen sachbeschädigung anzeigen und für eine neue sperre zahlen lassen.

androhung von körperlicher gewalt kann man ebenfalls zur anzeige bringen.

was du nicht tun solltest ist das auto beschädigen.

was du auch versuchen kannst ist einen hinweis anzubringen, dass unberechtigtes parken 50€ pro tag kostet und dann ne rechnung schreiben (+beweisfoto). wie da die rechtliche lage ist, weiss ich allerdings nicht.

Wieso soll die Polizei den Abschleppdienst bestellen? Ein Privatparkplatz ist kein öffentlicher Verkehrsraum und es handelt sich nur um zivilrechtliche Ansprüche.

Das einzige was die Polizei machen wird, ist allenfalls eine Halterfeststellung.

Mache ein Schild dran, dass bei erneutem Verstoß abgeschleppt wird.

Danach kannst du den Abschleppdienst rufen. Allerdings solltest du bedenken, dass du zunächst die Kosten trägst und dir anschließend gerichtlich vom Falschparker holen musst.

Ich würde daher eher den Parkplatzvermieter kontaktieren, dass du nicht bereit bist den vollen Preis zu zahlen, wenn er nicht für eine ordentliche Absicherung sorgt.

Dein Vermieter des Parkplatzes muss eine neue Sperre einbauen !

Vermieter wurde schon informiert wegen der Sperre und mehrere Reparaturversuche wurden schon gemacht. Ein Nachbar beobachtete sogar das Leute an der Sperre herumdokterten bis sie auf ging-stellten sich dann auf den Parkplatz. Der Nachbar ging raus und hat gefragt was der Mist soll. Ihm wurden sehr aggressiv Schläge angedroht, da ist er lieber wieder gegangen. Verständlich.