Freiw. Feuerwehr Schule?

5 Antworten

Im § 12 "Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr" im FSHG steht:

"Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus dem Dienst keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entfällt für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr die Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung."

Es steht in dem § an keiner Stelle was über die Schule oder über die Schulpflicht. Das hat einen guten Grund. Es ist eben nicht beabsichtigt das du während der Schulzeit zu einem Einsatz gehst. Während Schule oder Lehre legst du die Grundlagen für dein späteres Leben. Mit FF wirst du später nicht deine Brötchen verdienen. Außerdem sind gut ausgebildete Kameraden wertvoller als Leute die reihenweise Fehlstunden haben.

Die Schüler dürfen daher, zumindest während der Schulzeiten, auch nicht mit in die IST-Stärke gerechnet werden.

Die einzige Möglichkeit für Schüler wäre wenn das mit Schulleitung und den betreffenden Lehrern abgesprochen wäre.

Ich weiß das es Bundesländer gibt die das anders geregelt haben. Drüber habe ich aber meine eigene Meinung. Auch viele Träger haben mittlerweile entsprechende Regelungen die Schüler oder Kameraden unter 18 von Einsätzen ausschließen.

msstyler 
Fragesteller
 07.11.2015, 12:12

Sobald ich in den aktiven Dienst gehe, bin ich über 18. Zudem bin ich nichtmehr Schulpflichtig.

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Nomex64  07.11.2015, 12:43
@msstyler

Das ist so von Grunde her richtig. Nach eurem FSHG muss die Schule dich aber nicht freistellen, du bekommst also Fehlstunden.

Wenn du dich später mal irgendwo bewirbst und der Personalchef hat die Auswahl zwischen zwei gleichwertigen Bewerbern. Meist du der entscheidet sich dann unbedingt für den mit den meisten Fehlstunden?

Danke bitte dran, du schaffst genau in den Jahren jetzt die Grundlage für dein weiteres Leben. Selbst wenn man ein Recht auf Freistellung hat würde ich mir überlegen ob ich das auch bei jedem Lehrer ausnutze. Es gibt Lehrer die das nicht gern sehen, den Stress musst du dir nicht machen. Und eine Note besser kann dir im weiteren Leben mehr bringen als ein Einsatz der sich dann vielleicht auch noch als harmlos herausstellt.

Hinsichtlich der Schulpflicht solltest du dir dein Landesgesetz noch mal anschauen. Oft endet die Schulpflicht erst am Ende des Schuljahres in dem man 18 wird.

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msstyler 
Fragesteller
 07.11.2015, 14:25

Ich würde jetzt auch nicht gerade aus dem Unterricht gehen, wenn es die letzte Stunde vor einer Klausur oder gar während einer Klausur ist. Ich denke aber schon, dass der Personalchef trotzdem denjenigen einstellen würde, der sich ehrenamtlich engagiert.

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Nomex64  07.11.2015, 18:03
@msstyler

Am Ende musst du das entscheiden was für dich wichtiger ist. Ich denke den rechtlichen und meinen Standpunkt habe ich dazu ausreichend dargelegt.

Zu Chefs sagt die Erfahrung leider oft auch anderes. In letzter Zeit ist verstärkt festzustellen das den Chefs immer öfter der Sinn für ihre gesellschaftliche Verantwortung fehlt. Wenn der Chef nur seinen Profit sieht wird er, auch trotz Gesetz, einen Weg finden seinen Arbeitnehmer das Leben schwer zu machen bzw. ihn zu entlassen.

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Bei uns ist es so im Saarland. Hast zu z.B um 22 Uhr ein Einsatz, und der geht bis 4 Uhr nachts. Bekommt man von der FW eine Entschuldigung das man im Einsatz war. Und deshalb nicht zur Schule gehen konntest. Anders ist es wenn du in der Schule bist und einfach die Klasse verlässt. Bekommt die FW mit das du die Schule vernachlässigen tust, bekommt man sein Melder abgenommen für eine gewisse Zeit

msstyler 
Fragesteller
 07.11.2015, 12:13

Ich wäre ja 18 und nichtmehr Schulpflichtig.

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Kommt auf das Feuerwehrgesetz Deines Landes an. Nomex ist da fiter. Es gibt wohl Feuerwehrgesetz, die explizit aussagen, dass Schule vorgeht.

Ansonsten gilt, dass Du keinen Nachteil durch den Feuerwehrdienst haben darfst. Wie das im einzelnen ausgelegt wird, ist dann aber Sache der Schule. Falls Du durch einen Einsatz eine Klausur verpasst, dann kann man die nachschreiben lassen, man kann aber auch die Klausur ungewertet lassen, was sich auch auf den Notenschnitt auswirken wird.

Grundsätzlich kann die Schule, wie jeder Arbeitgeber oder Dienstherr einen Nachweis des Einsatzes verlangen.

In meiner Wehr gehören (Berufs-)Schüler und Schichtarbeiter zu den Ersten die ausgelöst und heimgeschickt werden. Zuletzt sind meist nur noch Bediensteten aus dem öffentlichen Dienst an der Einsatzstelle.

msstyler 
Fragesteller
 06.11.2015, 22:41

Ich komme aus NRW. Dort steht im FSHG, dass der Arbeitgeber bzw. die Schule den Betroffenen zu befreien hat.

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msstyler 
Fragesteller
 06.11.2015, 22:42

Aber wie ist das denn, wenn ich eine Klausur schreibe? Muss ich dann zum Einsatz oder kann ich einfach die Klausur schreiben?

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LovingStarTrek  09.11.2015, 16:49
@msstyler

Das musst/darfst du selber abwägen. I.d.R muss der Arbeitgeber/Schule dich frei stellen. Auch würde ich die Zeit, die du benötigst, um zur Wache von der Schule zu kommen mitberücksichtigen. Ich brauche mit Bahn an die 45 Min- Also ziemlich lange. Ich würde mich bei einem Großbrand, einer Evakuierung oder evtl. wenn man vorher weiß, dass man Wachbesetzung hat, freistellen lassen, sonst muss man das abwägen. Ich komm übrigens auch aus NRW und was im FSHG steht ist so schon richtig, allerdings für Arbeitnehmer und nicht für Schüler. Aber man wird ja auch wohl kaum jeden Tag Einsätze unter der Woche haben, dass du einen Haufen an Fehlstunden bekommen würdet, denke ich mal. 

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Hallo, rein vom Gesetz her musst du von der Arbeit oder Schule freigestellt werden jedoch solltest du mit der Schule reden was die dazu sagen. Falls du arbeiten solltest und dabei Geld verdienst (natürlich legal und eingetragen) zahlt der Staat dir den Lohn bzw dem Arbeitgeber da er verpflichtet ist dir während des Einsatzes oder ein Ausfall, also wenn du nicht kommen kannst weil der Einsatz nachts war, muss er dir den Lohn fortzahlen was aber wie beschrieben der Staat übernimmt. Gruß

Nomex64  06.11.2015, 23:31

Welches Gesetz in welchen Bundesland regelt das für Schüler?

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Du solltest das mit der Schule absprechen! Ich darf z.B. gar nicht erst weg aus der Schule!

msstyler 
Fragesteller
 06.11.2015, 20:03

Aus der Schule darf man weg, ebenso vom Arbeitsplatz. Das ist im Feuerwehrgesetz so geregelt.

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bauerjonas  06.11.2015, 20:03

Ehm...welches alter haben Sie? Und wievieltes Schuljahr?

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msstyler 
Fragesteller
 06.11.2015, 20:06

Wenn ich in die aktive gehe 18. Lebensjahr und Q2.

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msstyler 
Fragesteller
 06.11.2015, 20:07

Bin jetzt 17.

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bauerjonas  06.11.2015, 21:05

Ah ok....! Dann ist ja gut!

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msstyler 
Fragesteller
 06.11.2015, 21:16

Wieso?

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