Freistellungsauftrag - Lebensversicherung vorzeitig kündigen HILFE!

4 Antworten

Nach dem neuen Einkommenssteuerrecht gilt die Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen abzüglich des Rückkaufswertes als Berechnung. Wenn diese positiv ist, muss die Differenz versteuert werden. Im Regelfall ist sie jedoch negativ, dann fallen keine Steuern an, sondern der Verlust kann steuerlich geltend gemacht werden. Abgesehen davon entstehen bei einer vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung in den meisten Fällen hohe Verluste. Holen Sie sich hingegen professionelle Hilfe zur Unterstützung, können Sie dies vermeiden. Die Nachregulierung Ihres Lebensversicherungsvertrages ist übrigens auch nach der bereits erfolgten Kündigung möglich. So bekommen Sie ggf. sofort noch einen höheren Rückkaufswert und die Chance auf die Erstattung aller eingezahlten Beiträge nebst Zinsen!

Wenn kein Freistellungsauftrag besteht, ist die Versicherung gezwungen, einen Teil der Zinsen an das Finanzamt zu überweisen. Beim Lohnsteuerjahresausgleich kann man dieses dann wieder geltend machen. Um dieses zu umgehen, erteile dem Versicherungsgeber einen Freistellungsauftrag. In Deinem Fall würde ich hier max. einen Betrag von 300,-- € eingeben. Dann steht der Restbetrag von ca. 1.300 € für etwaige sonstige Zinserträge zur Verfügung. MfG Renate

Wenn du noch keinen anderen Zinsfreistellungsauftrag unterschrieben hast, kannst du maximal € 1602.- eintragen. In deinem Fall genügen aber die 140,12.

genau

Es gibt einen Freistellungsauftrag bei Zinsen die du bekommst. Was für eine Lebensversicherung ist das.