Freistellung in der Berufsschule wg. Vorstellungsgespräch - Chefin nicht einverstande, was tun?

6 Antworten

Hallo Nici,
hoffentlich nimmst Du Dir von dem Ratschlag von Herakles nichts an, denn natürlich muss Deine Chefin Dich nicht freistellen. Du solltest bei Deinem eventuellen Arbeitgeber anrufen und um die Verschiebung des Termins bitten. Ich würde aber diesem auch den Grund erzählen, nämlich dass Du wie es sich gehört Deine jetzige Chefin informiert hättest und sehr verwundert seist, dass sie Dir da Steine in den Weg legen würde, zumal Du ja vom Ausbildungsbetrieb nicht übernommen werden sollst. Natürlich hättest Du bei der Schule auch ein Attest vorlegen können oder Dich sogar selber entschuldigen, doch Du hättest nicht lügen wollen. Dann siehe zu, dass der neue Termin nicht auf einen Schultag fällt und lasse Dich für diesen Tag beurlauben. Deine Chefin ist nicht verpflichtet, Dir für ein Vorstellungsgespräch frei zu geben, aber Deinen Urlaub kannst Du ja dafür verwenden und wenn alle Stricke reißen, dann wirst Du Dich wohl zu gegebener Zeit krank schreiben lassen müssen. Ich wünsche Dir viel Erfolg und hoffe sehr, dass Dir ein neuer Arbeitsplatz Deine Zukunft erleichtert.

Wen du Schon sicher weißt da du nicht übernommen wirst solst du zu dem Bewerbungsgespräch gehen wäre es zu früh hätest du keins bekommen deine chefin muß dich zum  Vorstellungsgespräch gehen lassen macht Sie deswegen Ärger kanst du ohr ja Höflich sagen wen du es nicht warnehmen kanst müste sie für deinen Arbeitsverlust haften Eventuel Am sichersten ist aber du fragst zb bei der kammmer nach oder dem externen ausbildungsberater für die schlecht einfach den brief zur einladeung zum bewerbungsgespräch mit nehemen das reicht auch.Macht dir deswegen deine chefin Ärger  dan rede mit der kammer damit du in einer Anderen firma Weckseln kanst eventuel können sie dir dabei sogar helfen.Nur wen du zb ein 4 Lehrjahr hast zund du dich anfang des dritens bewirbst kann das  zu früh sein.

ich weiß nicht, wie nah du an deinem austrittsdatum bist, aber wenn ein AG einen Mitarbeiter nicht weiterbeschäftigt, ist er verpflichtet, dir Vorstellungsgespräche zu ermöglichen. ich weiß nicht ab wann, aber ich denke, 3 Monate vor austrittsdatum wird das mindestens sein- ab dann muss man sich ja auch beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden.

ich würd einfach nicht in die schule gehen an dem tag- du brauchst doch von deiner Chefin keine Befreiung, sondern von der schule. leg dort einfach die Einladung zum bewerbungsgespräch vor oder ggf. eine Bescheinigung, dass du dort warst.

naja, ich würde mein vorstellungsgespräch auf einen anderen termin verlegen und mir dann frei nehmen an dem tag. kannst ja dazu sagen das du den unterricht nicht verpassen möchtest und deine chefin eine freistellung verweigert.

und was geht das deiner Chefin was an, du hast doch 

>Das Vorstellungsgespräch ist an einem Tag an dem ich Berufsschule habe.<

also solltest du dein/dem Lehrer davon Unterrichten