Freiberufler – "Was fällt unter abziehbare Vorsteuerbeträge"?

4 Antworten

Das sollte natürlich zum Grundwissen eines Selbständigen gehören ;)

Wenn Du als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer in Deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweist und an das Finanzamt abführst, dann kannst Du die Vorsteuern gegenrechnen. Vorsteuern sind die Umsatzsteuern, die Dir als Unternehmer in Rechnung gestellt werden. Du kannst also in der Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht Deine Ausgaben eintragen, sondern nur die darin enthaltenen Steuern.

Vielen Dank, das ist als Grundlage auf jeden Fall schon mal gut zu wissen ;) Dann ist es aber richtig, dass diese Steuerbeträge unter dem Puntk "abziehbare Vorsteuerbeträge" gesammelt eingetragen werden?

Und welche angefallenen Kosten fallen darunter? Wie sieht es aus mit Bahnticket, Handyvertrag, etc.?

Besten Dank!

@sandrageschmack

Nicht die Kosten kannst du abziehen, sondern lediglich die darin enthaltene Umsatzsteuer.

Beispielsweise hast du eine Handyrechnung über 238,00. Darin enthalten sind 38,00 Umsatzsteuer, sie ist auch explizit in der ärechnung ausgewiesen. Diese 38,00 Euro kannst dubals Vorsteuer von deiner Umsatzsteuerschuld abziehen.

Du wirfst abziehbare Vorsteuer und abziehbare Betriebsausgaben durcheinander.

Du brauchst ganz ganz dringend einen Grundkurs in Buchführung!

Ruf deine IHK an, die bieten günstige Existenzgründerkurse an.

Und ein Steuerberater wäre auch nicht schlecht.

Da du gerade erst angefangen hast, ist die grundlegende Frage ob Du vorausichtlich 17.500 € im Jahr Gewinn machen wirst. Wenn nicht fällst Du unter die Kleinunternehmerregelung und brauchst auf deinen Rechnungen keine MwSt. berechnen. Das heisst auch das Du keine Vorsteuer (MwSt.) abziehen kannst. Du rechnest alles Brutto wie Netto.

Ich zitiere Dir einfach mal § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG und markier ein paar Sachen:

Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:

die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;

Verpflegungspauschale von 8 € am Tag

Die gilt nicht für Aufenthalte in Deiner Betreibsstätte, sondern nur für Fahrten zu Kunden, Lieferanten, Fortbildung usw. und das auch nur, wenn Du mehr als 14 h unterwegs bist. Sie ist außerdem gar kein Thema für die Umsatzsteuer, sondern für die Einnehmen-Überschussrechnung und die EInkommensteuer.

Abziehbare Vorsteuerbeträge: Die "MwSt" von den Sachen, Die Du für Deine Selbstständigkeit gekauft hast.

Handytarif

anteilig je nach Nutzung für die Selbstständigkeit

Monatsticket für die Bahn

soweit für die Selbstständigkeit genutzt: ja. Ggf. auch anteilig. - Steuerberater fragen ...