Fotografieren meiner arbeit

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Hallo MarkoMeister

Eine Person hat deinen Arbeitsplatz /–umfeld photographiert und diese Bilder anonym per Email deinem Arbeitgeber zugespielt.

Zur Frage, ob nun der Arbeitgeber diese zugetragenden Aufzeichnungen gegen dich in irgendeiner Form arbeitsrechtlich verwerten darf, bin ich der Rechtsauffassung das zu verneinen.

Die gewonnenen Daten unterliegen einem Beweisverwertungsverbot und können als Beweismittel nicht herangezogen werden. Wenn der Arbeitsgeber einen Verdacht auf Unregelmäßigkeiten einer bestimmten Person hat, kann er nach umfassender Interessenabwägung die heimliche Überwachung des Arbeitsplatzes überhaupt erst in Betracht ziehen.

Da in diesem Fall der Arbeitgeber weder einen Verdacht gegen dich hat und nicht die Überwachung, hier heimliche Fotoaufnahmen in Auftrag gab, können eben aus dem Beweisverwertungsverbot diese „Beweismittel“ überhaupt nicht herangezogen werden.

Der Arbeitgeber wäre aber gut beraten, hier ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt zu starten, denn ich kann es mir bei besten Willen nicht vorstellen, dass Fotoaufnahmen von Arbeitsplätzen ohne Erlaubnis gestattet werden.

danke MarkoMeister, für den "Stern"

Das kommt sehr darauf an um was für einen Arbeitsplatz es sich handelt.

Ein unaufgeräumter Büroarbeitsplatz ist kein Grund für eine Kündigung oder Abmahnung.

Bist du aber in der Produktion und dein Arbeitsplatz verstößt gegen irgendwelche Sicherheitsvorschriften, dann schon eher. Noch mehr, wenn es offensichtlich in deiner Verantwortung liegt, dass Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden.

Es geht um Fotos welche durch anonymen an meinen Chef versendet wurden,vermutlich um mir zu schaden.Darf mein chef fotos welche von anonym gemacht wurden gegen mich verwenden

@MarkoMeister

Wenn es sich um Verstöße gegen irgendwelche Sicherheitsvorschriften handelt (zugestellte/versperrte Notausgänge...) handelt, dann ist es egal wo der Chef die Fotos her hat. Zur Not wird er sich selber welche machen.

Wenn es ein vernünftiger Chef ist, dann wird er mit dir über die Mißstände reden und dich bitten sie abzustellen. Egal ob es sich nun über Sicherheitsrelevante Dinge dreht, oder 'nur' über einen unaufgeräumten Arbeitsplatz.

Bei uns werden in (mehr oder weniger) regelmäßigen Abständen Begehungen gemacht und jeder Mitarbeiter auf eventuelle Fehler hingewiesen. Dazu gehören auch sehr unaufgeräumte Arbeitsplätze. ;-) Es könnten ja irgendwelche Firmeninterne Dokumente offen herum liegen.

Warst Du auf "gutefrage" statt in SAP? Hast Du Playboy gelesen statt zu arbeiten? Hast Du unhygenisch Lebensmittel zubereitet? Hast Du die Sicherheitsvorschriften verletzt? Werd mal etwas genauer...

In einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht wird der Arbeitgeber mit den Bildern nicht viel anfangen können, daher ist es eher unwahrscheinlich, dass er sie für eine Kündigung nutzen kann. Gegen Dich sprechen die Bilder trotzdem und zu Verwarnung können sie durchaus führen.

Na da haste wohl Dreck am stecken

Da du keine genauen Infos gibst kann man dir eig. nicht helfen

Für mich hört es eher so an, dass dich jemand erwischt hat, wo du gerade etwas machst was du so nicht machen darfst

Und die Bilder KANN dein Chef gegen dich verwenden, evtl hat dein Chef ja jemanden beauftragt, schonmal daran gedacht?!

Sowas kommt eig selten vor aber solls ja geben, wenn du eben etwas machst was nicht sein sollte kann er dich dafür belangen

Fotos hat er und könnte sie eben verwenden

Der Chef wusste nichts von den Fotos.Er hat auch niemand beauftragt...Diese bilder wurden per e-mail anonym weitergeleitet.

@MarkoMeister

Hmm, dann gibt es wohl eine Person die dich richtig in Eimer tretten wil

Nein. Aber dein ArbG wird dich in Zukunft genauer kontrollieren (wenn denn ein Anlass besteht).

Betrachte es wie eine Abmahnung, dann bist du auf der sicheren Seite.