"Forst- und Landwirtschaftlicher Verkehr frei"-Schild nur von einer Seite
Hallo Leute, Situation wie auf dem angehängten Bild. Legende: Linien = Straßen Grau gesprühtes = Ortschaft Schwarz= Außerorts/Landstraße Schwarz mit dem grauen also = Innerorts Orange= Nebenstraße im Dorf Rot= Nebenstraße außerorts, im Volksmund "Feldweg" genannt
Folgende Konstellation. Man möchte auf dem roten Weg, der blau gepunktet ist fahren. Wenn man aus Richtung 2 kommt gibt es keinerlei Beschränkungen. Wenn man nun aber aus Richtung 1 kommt, steh an der aufgemalten Stelle ein Schild. "Land- und Forstwirtschaftlicher Weg frei".
Wenn man logisch nachdenkt, dann ist wohl der ganze Rote Weg damit gemeint, zumal in der parallelen Straße links auch das gleiche Schild steht. Aber rein rechtlich: Darf man aus Richtung 2 über die Straße fahren? Wird da ein unterschied gemacht zwischen Ortskundigen Menschen, die von dem Schild wissen müssten und Ortsfremden, die das Schild am anderen Ende der Straße nicht riechen können?
LG
4 Antworten
Als Ortskundiger weißt du es und darfst die Straße nicht befahren.
Ein Ortsfremder kann es nicht wissen und kommt daher ohne Bußgeld davon, allerdings erst nach Einspruchsverfahren ...
Vergiss es. In dubio pro reo gibt's im Strafrecht, nicht im Bußgeldverfahren.
Ansonsten siehe hier: http://bussgeldkataloge.de/ -lg
Ich würde sagen, das ist Absichtlich so aufgestellt worden. Die rote Strasse soll eigentlich eine Einbahnstrasse sein die für landwirtschaftlichen Verkehr nicht gelten soll. Wenn von einer Seite nichts steht würde ich da auch reinfahren, ob ich weiss das es von der anderen Seite verboten ist oder nicht. Wenn sich darüber Jemand beschwert würde ich darauf hinweisen dass kein Verbotsschild da ist, was nicht verboten ist ist erlaubt. Was Anderes wäre es wenn da normalerweise ein Schild wäre, aber umgefahren oder sowas wurde. Als Ortskundiger würde ich dann wissen müssen dass es verboten ist, nur das betreffende Schild grade nicht da ist.
Da wurde das notwendige Schild vergessen. Kommt öfters mal vor... Eine Nachfrage bei der Kommune sollte den Umstand klären können.
Solange es niemand sieht oder du niemand behinderst sollte das kein Problem sein da durch zu fahren.
Was ist, wenn man nun argumentiert, dass man den Weg immer nur in Richtung 2 benutzt? "Im Zweifel für den Angeklagten". Dann müsste doch nachgewiesen werden, dass die Person, die den Weg befahren hat, den Weg schonmal aus Richtung 1 befahren hat, oder? Als Angeklagter nachweisen zu müssen, dass man nie in Richtung 1 fuhr, widerspräche dann doch diesem Grundsatz?!
Bei erwischenlassen Bußgeld à 15€?
LG