Formlose Quittung bei Privatverkauf?

3 Antworten

ja, er könnte unberechtigterweise noch die Vorsteuer ziehen, also kannst Du in einer Quittung noch das Feld MWST entwerten mit x oder /// !!!

So müßtest Du noch die MWST nachzahlen, obwohl Du vermutlich Privat die UST schon bezahlt hast

Bei Privatkauf kann er dann keine sog. Vorsteuer ziehen & hat Pech, das hatte ich damals auch schon, weil er die Steuer erstattet haben wollte

Ich finde das normal. Wenn er das Telefon zB zur beruflichen Nutzung kauft muss er es ja mit dem Preis anrechnen, den er tatsächlich bezahlt hat und nicht mit dem auf der Originalrechnung.

Nein, keine Sorge, das ist absolut üblich.